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28.06.2011 18:06
Rubrik: Berater

Bafin wird an europäische Aufsicht angebunden

Neuer Gesetzentwurf der Bundesregierung: Jede neue Lizenz eines Wertpapierdienstleistungsunternehmens soll die Bafin künftig an die Europa-Zentrale melden. Auch Daten deutscher Versicherungsvermittler können künftig dort angefordert werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) soll in das europäische Finanzaufsichtssystem eingebunden werden. Dazu sollen insgesamt 61 neue Informationspflichten gegenüber europäischen Institutionen eingeführt werden. Neun bestehende Gesetze werden dafür geändert.

Das geht aus einem von der Bundesregierung vorgelegten "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2010/78/EU vom 24. November 2010 im Hinblick auf die Errichtung des Europäischen Finanzaufsichtssystems" hervor.

Zu diesen neuen Informationspflichten gehört unter anderem, dass die Bafin jede Erteilung und jedes Erlöschen sowie jede Aufhebung einer Erlaubnis für ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen mitteilen muss. Damit die Bafin die europäischen Behörden informieren kann, sollen ihre Beschäftigten von der bisher geltenden Verschwiegenheitspflicht entbunden werden.

Zum Europäischen Finanzaufsichtssystem (ESFS), das zum Jahresbeginn 2011 als Reaktion auf die Finanzmarktkrise geschaffen wurde gehören neben dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) auch drei europäische Finanzaufsichtsbehörden – je eine für den Banken-, den Versicherungs- und den Wertpapiersektor: die „European Banking Authority“ (EBA) in London, die „European Insurance and Occupational Pensions Authority“ (EIOPA) in Frankfurt und die „European Securities and Markets Authority“ (ESMA) in Paris.

Auch Daten von Versicherungsvermittlern und Versicherungsberatern können im Rahmen des neuen Gesetzentwurfes an die europäische Versicherungsaufsicht EIOPA weitergegeben werden, „wenn diese Daten für die Wahrnehmung der Aufgaben von EIOPA benötig werden“, stellte die Bundesregierung auf eine Nachfrage des Bundesrates fest. Eine spezielle Auflistung der betreffenden Aufgaben und wann genau dadurch eine Datenweitergabe bedingt sei, lehnte die Bundesregierung ab.

Von: Oliver Lepold

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