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30.06.2011 08:30
Rubrik: Berater

Keine Alte-Hasen-Ausnahme: "Dann ist unsere Branche auch ein wenig selbst dran schuld"

AfW-Vorstand Frank Rottenbacher tritt in Regulierungsfragen
vehementfür eine Gleichbehandlung freier Vermittler gegenüber
Bankberatern und den Ausschließlichkeitsvermittlern ein.

Gewerbeämter statt Bafin-Kontrolle und eine verpflichtende Sachkundeprüfung für (fast) alle: Zur anstehenden Regulierung des Vertriebs von offenen und geschlossenen Fonds befragte DAS INVESTMENT.com Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW Bundesverband Finanzdienstleistungen.

DAS INVESTMENT.com: Die vergangene Woche veröffentlichte Verordnung zur gesetzlichen Regelung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts enthält keine Alte-Hasen-Regelung für den Sachkundenachweis. Die Inhaber diverser IHK-Titel werden von der Prüfung ausgenommen, nicht aber Berater, die jahrelange Praxis aufweisen. Warum eigentlich soll man Ihnen die Prüfung nicht zumuten dürfen?

Frank Rottenbacher
: Als AfW werden wir nicht müde, gleiche Wettbewerbsbedingungen für unsere Mitglieder, also die Versicherungsmakler, -vertreter und Vermittler von Kapitalanlagen zu fordern. Bei den Versicherungsvermittlern gab es eine Alte-Hasen-Regelung, die die Berufserfahrung würdigt. Gebundene Vermittler waren zu unserem Ärger sogar komplett von der Sachkundeprüfung befreit. Nach aktuellem Stand sollen auch Banker eine Alte-Hasen-Regelung bekommen. Es kann nicht sein, dass der freie Vermittler erneut die höchsten Auflagen erhält. Wenn es doch so kommen sollte, dann ist unsere Branche aber auch ein wenig selbst dran schuld. Selbst als größter Berufsverband haben wir noch viel zu wenige Mitglieder. Das kann die Politik nicht beeindrucken.

DAS INVESTMENT.com: Anders als das Gesetz muss die Verordnung vom Bundesrat nicht nur gehört, sondern auch verabschiedet werden. Die Länderkammer hat Vorschläge gemacht, die Aufsicht der Fondsvermittler der Bafin und nicht der Gewerbeämter zu unterstellen. Änderungen, auf die die Bundesregierung bislang nicht reagiert hat. Was passiert, wenn der Bundesrat nun die Verordnung ablehnt? Beginnt dann alles von vorn?

Rottenbacher: Der Bundesrat wird die Verordnung nicht ablehnen. Er kann aber sicher noch Veränderungen in den Ausgestaltungsregeln der Sachkundeprüfung, der Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung sowie der Beratungs-, Dokumentations- und Informationspflichten durchsetzen. Die schwarz-gelbe Regierungskoalition hat ja bekanntlich im Bundesrat keine Mehrheit mehr und muss dort den Kompromiss suchen.

DAS INVESTMENT.com
: Angenommen, Gesetz und Verordnung bleiben auf dem heutigen Stand: Wie viele der 80.000 bisherigen 34c-Berater würden schätzungsweise eine Erlaubnis beantragen und wie viele davon müssten dann zur Sachkundeprüfung?

Rottenbacher: Über unsere große Umfrage, dem AfW-Vermittlerbarometer, konnten wir erstmals eine Hochrechnung anstellen, wie viele der freien Vermittler eine Erlaubnis zur Vermittlung von Investmentfonds beantragen werden. Wir kamen dort auf knapp 60.000 freie Finanzdienstleister. Wie viele davon dann zur Sachkundeprüfung müssen, können wir nicht prognostizieren, da wir nicht wissen, welche Vorqualifikationen vorhanden sind und ob es nicht doch noch eine Alte-Hasen-Regelung geben wird.

DAS INVESTMENT.com
: Das Gesetz soll ab Januar 2012 gelten, wie schnell lässt sich die Prüfung bei den IHK organisieren?

Rottenbacher
: Das Gesetz könnte ab Januar 2012 gelten, die gewerberechtlichen Regeln dann aber erst 12 Monate später, also ab Januar 2013. Damit hätten die Kammern zwölf Monate Zeit, sich vorzubereiten. Grundsätzlich haben die Kammern eine jahrzehntelange Erfahrung im Organisieren und Abnehmen der Prüfung. Da die mündliche Prüfung bei Versicherungsfachleuten (IHK) ja anerkannt werden soll, wird das Kammersystem das sicher schaffen.

DAS INVESTMENT.com
: In der Verordnung steht etwas von einem Ausweis der Beraterprovisionen. Was ist davon zu halten?

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