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01.07.2011 15:56
Rubrik: Berater

Fondsvertrieb ab 1. Juli: Beraten mit dem KIID

Ulrich Janinhoff, Sauren Fonds Service

Seit dem 1. Juli 2011 müssen Wertpapierberatungen mit Produktinformationsblättern durchgeführt werden. Für Investmentfonds ist dies das sogenannte „Key Investor Information Document“ (KIID), das in Brüssel erdacht wurde. Die zentralen Inhalte des neuen Tools und welche Fragen Berater dazu haben.

Maximal zwei Seiten und in verständlicher Sprache ohne Fachbegriffe wie Hedging, Leerverkauf oder Futures – so sollen die neuen „Key Investor Information Documents“ dem Anleger Chancen und Risiken von Investmentfonds erklären und für Vergleichbarkeit verschiedener Fonds sorgen.

Erstellen und mindestens jährlich überarbeiten muss das KIID die emittierende Fondsgesellschaft. Die neue Regelung stammt nicht aus Berlin, sondern aus Brüssel. Die EU hatte auf Basis der sogenannten OGAW IV-Richtlinie eine Verordnung erlassen, die zum 1. Juli 2011 in allen Mitgliedsstaaten in Kraft tritt.

Ist die Branche vorbereitet? Sauren Fonds Service informierte heute in einer Telefonkonferenz Berater über den Einsatz der neuen Hilfsmittel, die die bisher verwendeten vorläufigen Fondsprospekte ablösen.

Sauren-Vorstandsmitglied Ulrich Janinhoff ging dabei auf die beiden wesentlichen Neuerungen ein: Einen dezidierten Kostenausweis und einen neuen Risikofaktor, der ausschließlich auf der Volatilität des Fonds beruht. Beide könnten in der Beratungspraxis beim Kunden für Diskussionsbedarf sorgen.

Umfassender Kostenbegriff

Der Kostenausweis umfasst neben dem Ausgabeaufschlag und Rücknahmegebühr die sogenannten „Ongoing Charge Fee“, also sämtliche laufende Kosten. „Diese Größe ist insbesondere bei Dachfonds nicht mit der bisher verwendeten Total Expense Ratio (TER) vergleichbar, weil sie auch Zielfondskosten miteinschließt und daher mitunter deutlich höher ausfällt“, erklärte Janinhoff. Bei einem Dachfonds müssen demnach auch Kosten der Fonds eingerechnet werden, in die der Dachfonds investiert.

Im KIID erklärt Sauren Fonds Service daher, das die „Ongoing Charge“ bei sämtlichen Wertentwicklungsmessungen bereits berücksichtigt ist und der ausgewiesene Anteilspreis stets ein Preis nach Abzug aller Kosten im Fonds darstellt.

Sieben neue Risikoklassen

Die zweite Neuerung ist die neue siebenstufige Risikoskalierung von 1 (geringes Risiko bei potenziell geringerem Ertrag) bis zu 7 (hohes Risiko bei potenziell höherem Ertrag). Jeder Fonds wird in eines dieser sieben Risikoprofile eingestuft und im KIID entsprechend ausgewiesen. Die Einstufung hängt von dem „Synthetic Risk and Reward Indicator“ (SRRI) ab, einer Rechengröße, die unter anderem auf der Volatilität des Fonds der letzten fünf Jahre beruht.

„Der SRRI spielt bei der Frage, ob das Produkt zum Anleger passt eine wichtige Rolle, er darf dafür aber nicht allein ausschlaggebend sein“, warnte Janinhoff und verwies auf die Einstufung der Sauren-Fondspalette. Nach unternehmenseigener Risikoklassifizierung werden mehrere Fonds, etwa der Sauren Zielvermögen 2020 (SRRI=3, Einstufung nach Sauren = 4) oder der Sauren Global Opportunities (SRRI=5, Einstufung nach Sauren = 7) strenger kategorisiert. Der Berater müsse auch weitere Risiken, die die Kenngröße nicht abbilde, etwa Verwahr- oder Ausfallrisiken, im Auge behalten.

Was Berater zum KIID fragen

Die Fragen der Berater bezogen sich im Anschluss an den Vortrag auf pragmatische Punkte aus dem Beratungsalltag. So klärte Janinhoff, dass das KIID dem Kunden vor der Anlageentscheidung zur Verfügung gestellt werden muss. Dies kann auch auf elektronischem Wege ermöglicht werden. Lediglich die Angabe „Hier können Sie das KIID downloaden“ genüge hingegen nicht.

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