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14.07.2011 18:02
Rubrik: Berater

AfW zur Honorarberatung: "Der Teufel steckt im Detail"

Norman Wirth, AfW

Auf Ilse Aigners Vorschläge zur Honorarberatung hat die Branche lange warten müssen. Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung (AfW) weist nun auf einige Unstimmigkeiten und nicht zu Ende gedachte Ansätze im 10-Punkte-Plan der Verbraucherschutzministerin hin.

Am Mittwoch wurde aus dem Bundesverbraucherschutzministerium ein Eckpunktepapier zur Regulierung der Honorarberater bekannt. Erste Kritik wird nicht nur in den eingehenden Leserkommentaren deutlich, auch der Beraterverband AfW ist nach der langen Wartezeit eher enttäuscht. AfW-Vorstand Norman Wirth bezeichnet das 10-Punkte-Programm als einen „interessanten Ansatz mit vielen Details, die so sicherlich nicht praktikabel sind.“

Wirth nennt zunächst das Bezeichnungschaos. Honorarberater sollen künftig je nach Ausrichtung Versicherungsberater, Darlehensberater, Anlageberater oder – wenn sie Beratungen über alle drei Produktklassen vornehmen - Finanzberater heißen und als solche Bezeichnungsschutz genießen. Zu kompliziert für den Kunden, meint Wirth:  „Die meisten Kunden können doch heute noch nicht einmal einen Makler von einem Vertreter unterscheiden.“

Steuergelder für Werbekampagne?

Besonders ärgerlich findet Wirth den letzten Satz des Eckpunktepapiers zur Akzeptanz der Honorarberatung in der Bevölkerung. Dort heißt es, die Bundesregierung solle mit dem Inkrafttreten einer gesetzlichen Regelung die Öffentlichkeit über die Wesensmerkmale und Vorteile der Honorarberatung aufklären. „Offensichtlich soll mit Steuergeldern eine Werbekampagne finanziert werden, um den Markt zu beeinflussen“, so Wirth. Dabei solle doch der Verbraucher mündig und anhand der Transparenz entscheiden.

Aber ob diese Vorschläge Transparenz schaffen, so Wirth weiter, stehe dahin. Transparenz läge zum Beispiel vor, wenn die Honorarberater nicht vermitteln dürften. Dann läge ein klares Abgrenzungkriterium vor. Ein anderer Ansatz nur bei der Vergütung heißt noch nicht, dass es einen Qualitätssprung gibt. „Wir sind gerade in der gesetzlichen Regulierung der Anlagevermittlung. Beratungspflicht und Qualifikation sind für alle Vermittler vorgesehen.“

Der AfW-Vorstand kritisiert unter anderem auch die geplante teilweise Aufhebung des uralten Provisionsabgabeverbotes im Zusammenhang mit der Regulierung. Denn laut der Vorschläge sollen Honorarberater, die ausdrücklich auch vermitteln dürfen, in den Produkten enthaltene Provisionen komplett an den Kunden weiterleiten. „Wenn das Provisionsabgabeverbot im Versicherungsbereich aufgehoben wird, dann bitte für alle Marktteilnehmer, nicht nur für die Versicherungsberater. Auch ein Makler sollte davon Gebrauch machen dürfen“, so Wirth. Dies sei jedoch offenbar nicht geplant.

Nicht zu Ende gedacht: Komplett neues Courtagesystem erforderlich?

Zudem habe man den Umgang mit den Provisionen nicht zu Ende gedacht: Der Aufwand, Bestandsprovisionen über die Haltedauer der Finanzprodukte, mitunter über 30 Jahre an den Kunden weiterzuleiten, ist laut Wirth „organisatorisch und juristisch der helle Wahnsinn und könnte zu einem völligen Chaos beim bisherigen Courtagesystem führen“.

Im Eckpunktepapier heißt es dazu lapidar. „Wegen der zum Beispiel im Versicherungsbereich bestehenden Stornohaftung sind die technischen Details, auf welche Weise und zu welchem Zeitpunkt die Provisionen an den Kunden weiterzugeben sind, noch festzulegen. Hierbei ist eine ratierliche Weitergabe an den Kunden, verbunden mit einer Treuhandlösung für die noch ausstehenden Beträge denkbar.“

Kontrolle durch Bafin: nicht sinnvoll und teuer

Weitere Kritik: Die angedachte Kontrolle der Honorarberater durch die Bafin hält der AfW nicht für die optimale Lösung. Den vor einiger Zeit auf dem Tisch liegenden Vorschlag eines Paragrafen 34g in der Gewerbeordnung, der die Honorarberater analog der Versicherungsvermittler – und der Anlagenvermittler - reguliert hätte, hält der Verband für einfacher und sinnvoller. Ansonsten kämen erhebliche administrative Kosten auf die Honorarberater zu. Die Bafin, so Wirth, sei zudem gar nicht erpicht darauf, eine weitere Beratergruppe beaufsichtigen zu müssen. Ob sie qualitativ und quantitativ dazu in der Lage ist, sei auch noch dahingestellt.

Der Teufel steckt somit im Detail. Dennoch, so Wirth, seien die erstmals formulierten Ideen insgesamt ein Schritt in die richtige Richtung – nämlich einer nachhaltigen Regulierung der Honorarberatung. Es liege nun an der Branche, die Politiker von so manchen Irrwegen abzuhalten. Der AfW will sich wie bisher als Sachverständiger in die weitere Diskussion einbringen. Hauptziel, so Wirth, müsse eine Verbesserung des Verbraucherschutzes sein, „unter gleichzeitiger Erhaltung des Wettbewerbs der Vermittlungs- und Beratungswege.“

Eberhard Julius Rüdiger, 18-07-11 13:49:
Mich wundert es, dass wir Versicherungsmakler nicht den Bezeichnungsschutz unseres Berufsstandes, den es immerhin seit über 500 Jahren in Deutschland gibt- davon mehrere Jahrhunderte gesetzlich geschützt -, fordern.
Der Honorarberater ist ein Kunstgebilde, das durch das Berufsbild des Anwalts, des Versicherungsberaters und das des Versicherungsmaklers bereits am Markt vorhanden ist. Warum also etwas mit Steuergeldern am Markt durchsetzen, wofür es keine Rechtsfertigung gibt?

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