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Mannheim, die elfte: Wenn der Fondskongress ruft, pilgert die Branche ins Congress Center Rosengarten. DAS INVESTMENT war dabei.

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Der VGF Summit ist die Jahresauftaktveranstaltung für den Markt der geschlossenen Fonds. DAS INVESTMENT war als Partner vor Ort.

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21.07.2011 16:43
Rubrik: Berater

"Wesentlichen Anlegerinformationen": Regulierungswelle überfordert den Markt

Wesentlichen Anlegerinformationen: Wird der Markt
überfordert?

Finanzvertriebe und Investoren zeigen sich von der Regulierungswelle des Gesetzgebers verunsichert. Berater fragen sich, was sie noch dürfen und was sie müssen, und Anleger fühlen sich durch die neuen Pflichtinformation überfordert. Politiker und Aufsichtsbehörden dürfen dies nicht ignorieren.

Ein Gastbeitrag von Björn Drescher, Drescher & Cie GmbH

Seit dem 1. Juli sind im Fondsvertrieb bundesweit die sogenannten „Wesentlichen Anlegerinformationen“, wenn man so will, die deutschen KIDs, auszuhändigen (Bundestag stimmt für Umsetzung der Ucits-IV-Richtlinie).

Auf Basis dieser „Beipackzettel“ sollen Kunden in die Lage versetzt werden, Fondsalternativen, die ihnen angeboten werden, zu vergleichen, Risiken realistisch abzuschätzen und sich einen Überblick über Anlagestrategie, Vergangenheitsergebnisse und Kosten verschaffen zu können. Eine schöne Sache! Wer wollte den Verbraucherschutz nicht stärken?

Wie immer, wenn es zu Neuerungen kommt, muss man sie allerdings erst einmal verstehen, was voraussetzt, dass man sich damit beschäftigt, muss man sie verinnerlichen, klären, was sie für einen bedeuten und sie in den Alltagsablauf integrieren. So ist das auch mit den Wesentlichen Anlegerinformationen, was Banken, Vertrieben und Anlegern in den letzten Tagen erkennbar schwer fällt.

Für welche Fonds gilt die Auflage, die „Wesentlichen Anlegerinformationen“ aushändigen zu müssen, nur für deutsche oder auch für ausländische?

Wer hat sie zu erstellen, wer sie bereitzustellen und vor allem wo?

Wer kommt für gegebenenfalls zusätzlich entstehende Kosten auf?

Wann müssen die Dokumente ausgehändigt werden? Welche Konsequenzen hat ein Versäumnis?


Nicht, dass nicht alles im Gesetz geklärt wäre und die Anordnung nicht eine gewisse Vorlaufzeit gehabt hätte. Die Reaktionen der Marktteilnehmer zeigen jedoch mehrheitlich, dass sie mit den neuen Regularien schon im Ansatz überfordert sind. Und die Kunden nicht minder.

Wie zu hören ist, wollen viele die Dokumente gar nicht haben und in dieser Tiefe auch nicht aufgeklärt werden. Wer wollte es ihnen auch verdenken. Wurde doch unlängst der Finanzminister mit dem folgenden Satz zitiert („Die Zeit“ 22.06.2011): „Meiner Bank sage ich immer: Machen Sie, was Sie für richtig halten; ich will es gar nicht wissen“.

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