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21.09.2011 11:45
Rubrik: Berater

BGH: Phoenix-Anleger müssen rasch entschädigt werden

Geprellte Anleger haben sich vor dem Bundesgerichtshof
in Karlsruhe gegen die EdW durchhgesetzt. Quelle: BGH

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die zögerliche Teilentschädigungspraxis der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierdienstleistungsunternehmen (EdW) kritisiert. Geprellte Phoenix-Anleger müssen nun innerhalb von drei Monaten entschädigt werden, sobald ihre Ansprüche festgestellt wurden.

Sechs Jahre sind seit der spektakulären Pleite der Phoenix Kapitaldienst vergangen. Viele der 30.000 durch ein Schneeballsystem geprellten Anleger mussten sich bislang mit Teilentschädigungen der EdW begnügen oder gingen ganz leer aus.

Den Bundesrichtern lagen drei Fälle geschädigter Phoenix-Anleger vor, die bislang keinen Ausgleich erhalten hatten. In zweiter Instanz hatten sie Ihre Forderungen gegen die EdW vor dem Landgericht Berlin durchgesetzt. Daraufhin war die Entschädigungseinrichtung in Revision gegangen, die der BGH nun zurückwies. Die Richter entschieden, dass die EdW Entschädigungsansprüche unverzüglich prüfen und spätestens drei Monate nach Feststellung der Berechtigung auch auszahlen muss (Aktenzeichen XI ZR 436/10).

Die Entscheidung hat Pilotcharakter, da noch rund 2.000 weitere Klagen von Phoenix-Anlegern anhängig sind, 60 von ihnen beim Bundesgerichtshof.

Die EdW hatte sich in den vergangenen sechs Jahren viel Zeit mit der Prüfung der Ansprüche genommen und überwiegend Teilauszahlungen vorgenommen. Die Begründung: Es sei zunächst zu klären, ob die Anleger einen Ausgleichsanspruch gegenüber dem Insolvenzverwalter der Phoenix Kapitaldienst besäßen. Diese Verteidigungslinie war bereits im Februar vor dem BGH gescheitert. Nun legten die Richter nach und bekräftigen, dass die EdW nur über einen Musterprozess die Fälligkeit hätte aufschieben können. Dies sei indes nicht erfolgt.

Entschädigung bis 20.000 Euro von der EdW

Laut Gesetz erhalten geprellte Phoenix-Anleger von der EdW 90 Prozent des angelegten Betrages bis zu einer Summe von 20.000 Euro. Wer mehr Geld verloren hat, muss darüber hinausgehende Ansprüche an den Insolvenzverwalter richten. Die EdW begann erst im Jahr 2009 mit der Auszahlung von Ansprüchen und hat nach eigenen Angaben bislang 160 Millionen Euro ausbezahlt.

Der Gesamtschaden der Phoenix-Pleite wird indes auf deutlich mehr als 600 Millionen Euro geschätzt. Die EdW nimmt jedoch durch Beiträge der rund 800 Pflichtmitglieder – Vermögensverwalter, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierhandelsbanken – lediglich eine einstellige Millionensumme pro Jahr ein und musste bereits zwei Kredite aus dem Haushaltsausschuss des Bundes in Höhe von insgesamt 261 Millionen Euro in Anspruch nehmen, um Auszahlungen zu tätigen.

Zuletzt sind die EdW-Mitgliedsbeiträge kräftig erhöht und zusätzliche Sonderbeiträge eingeführt worden, gegen die der Verband unabhängiger Vermögensverwalter (VuV) protestiert hat. Das Verwaltungsgericht Berlin hat indes die in den Musterverfahren gestellten Eilanträge des VuV gegen die Sonderzahlungen jüngst abgelehnt. Anfang September 2011 hat die EdW eine zweite Sonderzahlung zur Umlegung des bestehenden Finanzierungsbedarfs eingeleitet.

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