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29.09.2011 12:37
Rubrik: Berater

Fondsvermittler-Regulierung: Alte Hasen bleiben im Gespräch

Pfichttest für alle Fondsvermittler? Noch ist offen, ob
es zu einer Alte-Hasen-Regelung kommt. Quelle: Fotolia

Geht es nach der CDU/CSU, soll praxiserfahrenen Vermittlern von offenen und geschlossenen Fonds im Zuge der Neuregulierung künftig der Sachkundenachweis doch erlassen werden. Im Finanzausschuss des Bundestags ist die Frage heiß umkämpft.

Derzeit befindet sich der Gesetzentwurf zum Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerecht in der Beratung. Dieser soll den bislang weitgehend freien Vertrieb von offenen und geschlossenen Fonds sowie Vermögensanlagen regulieren. „Hierzu gehören das aufsichtsrechtliche Gebot, anlegergerecht zu beraten, Provisionen offen zu legen und über ein Beratungsgespräch ein Protokoll zu führen und dem Anleger zur Verfügung zu stellen“, heißt es in der Begründung des Entwurfs.

Zu den Maßnahmen zählen auch ein Sachkundenachweis und der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Vermittler sollen künftig durch die Gewerbeämter zugelassen und überwacht werden. Eine Bestandschutzwahrung für praxiserfahrene Vermittler – ihnen würde damit die Sachkundeprüfung bei der IHK erlassen – sah der Gesetzentwurf ursprünglich nicht vor.

Dagegen hatten Berater-Verbände wie der AfW Bundesverband Finanzdienstleistungen mit Nachdruck protestiert. Eine ähnliche Regelung war bei der Regulierung des Versicherungsvertriebes im Jahr 2007 umgesetzt worden.

Änderungsantrag eingereicht: Alte Hasen können hoffen

Die Union hat nun einen Änderungsantrag eingebracht und will Vermittlern, die seit 1. Januar 2006 ununterbrochen in der Branche tätig waren, vom Sachkundenachweis befreien lassen. Dieser Antrag wurde im Finanzausschluss kontrovers diskutiert. Von der SPD-Fraktion hieß es: „Das Problem ist, dass ein alter Hase ganz jung sein kann und eine lange Hasenzeit vor sich hat.“ Von Bündnis 90/Die Grünen wurde eine Entwertung der Qualifikationen der jüngeren Berater und Vermittler durch die „Alte-Hasen-Regelung“ kritisiert.

Die Regierung verteidigte die ebenfalls von der Opposition kritisierte Kontrolle der Fondsvermittler durch die Gewerbeämter statt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Gewerbeaufsicht und Bafin würden in Finanzfragen eng kooperieren, zudem habe man gute Erfahrungen mit der Aufsicht durch die Gewerbeämter gemacht, die bereits seit 2007 für die Versicherungsvermittler zuständig seien, hieß es dazu.

Noch ist über die Alte-Hasen-Regelung keine endgültige Entscheidung gefallen. Der Finanzausschuss will den Gesetzentwurf am 19. Oktober weiter beraten.

Von: Oliver Lepold

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