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Finanzausschuss beschließt Alte-Hasen-Regelung für Fondsvermittler

Frank Rottenbacher, AfW
Frank Rottenbacher, AfW
Der Entwurf für ein Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts wurde am Mittwoch wie geplant vom Finanzausschuss des Deutschen Bundestags beraten und soll kommende Woche im Bundestag endgültig verabschiedet werden.

Damit wird der Vertrieb von offenen und geschlossenen Fonds sowie von Vermögensanlagen einer Regulierung unterworfen. Das Gesetz galt als Zankapfel zwischen Wirtschafts- und Finanzministerium. Neben der Frage, ob die Gewerbeämter als Vermittleraufsicht taugen, war lange umstritten, ob erfahrene Vermittler wie bei der Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie von dem neuen Sachkundenachweis verschont bleiben sollen.

Der ursprüngliche Entwurf hatte dies nicht vorgesehen. Nun ist die Bestandsschutzregelung, für die die Vermittler-Verbände geworben hatten, doch in den Gesetzentwurf aufgenommen.  Vermittler, „die seit 1. Januar 2006  ununterbrochen unselbständig oder selbständig als Anlagevermittler oder Anlageberater gemäß Paragraf 34c (…) bedürfen keiner Sachkundeprüfung“, lautet die Formulierung. Dies erfuhr der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung aus Bundestagskreisen. „Uns war es immer wichtig, dass alle Marktteilnehmer gleich behandelt werden. Die Alte-Hasen-Regelung durfte nicht nur für Banker gelten. Daher begrüßen wir diese Bestandsschutzregelung“, so AfW-Vorstand Frank Rottenbacher.

Allerdings genügt der bloße Nachweis der Gewerberlaubnis nicht. Im Gesetzesentwurf heißt es nämlich weiter: „Selbstständig tätige Anlagevermittler oder Anlageberater haben die ununterbrochene Tätigkeit durch Vorlage der erteilten Erlaubnis und die lückenlose Vorlage der Prüfungsberichte nach Paragraf 16 Absatz 1 Satz 1 der Makler- und Bauträgerverordnung (…) nachzuweisen.“

Unselbständige Anlagevermittlern und/oder -berater müssen einen Nachweis durch Vorlage eines Arbeitsvertrages, von Arbeitszeugnissen oder einer Bestätigung des Arbeitgebers erbringen, um in den Genuss der Alte-Hasen-Regelung zu gelangen.

„Wir können noch nicht abschätzen, für wie viele Vermittler der Nachweis der lückenlosen Prüfberichte ein Problem sein wird“, sagte AfW-Vorstand Frank Rottenbacher auf Nachfrage von DAS INVESTMENT.

Das Gesetz, das auch die Deckelung der Vermittlerprovisionen in der privaten Krankenversicherung umfasst, tritt zum 1. April 2012 in Kraft.

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