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Mannheim, die elfte: Wenn der Fondskongress ruft, pilgert die Branche ins Congress Center Rosengarten. DAS INVESTMENT war dabei.

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Der VGF Summit ist die Jahresauftaktveranstaltung für den Markt der geschlossenen Fonds. DAS INVESTMENT war als Partner vor Ort.

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26.10.2011 16:56
Rubrik: Berater

Mifid 2: Anlageberatung in Europa wird neu definiert

Sophie Ahlswede von DB Research

Die Diskussion ist voll entbrannt. Ein Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommision („Mifid 2“) wird den Markt von Einlagen und Anlageprodukte verändern. Sophie Ahlswede von Deutsche Bank Research, beleuchtet in ihrem Gastbeitrag die Zukunft von abhängiger und unabhängiger Beratung.

61 Prozent der Anleger lassen sich vor einer Vermögensanlage beraten, wie eine kürzlich erschienene Umfrage der amerikanischen Fondsgesellschaft Fidelity in 14 EU-Ländern herausfand. Die meisten Anleger (68 Prozent) gehen dafür zu ihrer Bank.

Wie Umfragen belegen, vermuten viele Anleger, dass ihr Anlageberater dabei nicht nur in ihrem Interesse agiert, sondern auch in seinem eigenen Interesse bestimmte Produkte empfiehlt. Die Vermutung resultiert nicht zuletzt aus der heute üblichen Form der Darstellung von Gebühren für die Beratung, die sich meist in Form von Prozent-Angaben in Produktinformationsblättern und Verträgen finden.

Die Unzufriedenheit darüber führt jedoch die überwiegende Mehrzahl der Anleger nicht zu dem Schluss, anstelle der traditionellen Bankberatung einen Honorarberater aufzusuchen.

Ein Honorarberater bietet lediglich die Beratung an, aber verkauft keine Produkte. Im Gegenteil: Nur 7 Prozent der Anleger geben an, auf jeden Fall bereit zu sein, für Beratung direkt zu bezahlen. 37 Prozent können sich dies immerhin vorstellen. Aktuell lassen sich lediglich 9 Prozent der Anleger von einem unabhängigen Berater beraten.

Was ist der Knackpunkt an der Provisionsvergütung?

Die Vergütung von Anlageberatern in Banken besteht in der Regel aus mehreren Teilen: dem Kunden werden einmalige, beispielsweise ein Ausgabeaufschlag, und laufende (Verwaltungsgebühr-)Kosten berechnet.

Zusätzlich beziehungsweise teilweise auch aus dem vom Kunden bezahlten Ausgabeaufschlag erhält der Berater vom Produkthersteller eine sogenannte „Kick-back“-Zahlung für seine Vertriebsleistung.

Des Weiteren können Boni durch den Arbeitgeber des Anlageberaters hinzukommen, je nachdem welche Produkte der Berater in welchem Umfang verkauft. Anleger haben dabei Kenntnis über die von ihm direkt gezahlten Gebühren, jedoch in der Regel nicht über die Höhe der weiteren Vergütungsströme.

Der Verbraucherzentralen Bundesverband (vzbv) fand kürzlich in einer Untersuchung heraus, dass Banken in etwa 46 Prozent der Fälle eine Auskunft über diese indirekten Gebühren verweigern. Obwohl die Untersuchung nicht repräsentativ war, wird deutlich, dass hier Nachholbedarf bezüglich der Transparenz besteht.

Heinz-Bert Müssig, 27-10-11 14:19:
Ich finde diese Diskussion einfach unverschämt. Mittlerweile gehen mir diese Artikel tierisch auf den Senkel. Wie sind denn bitte schön die Zahlungsströme dieses Autors, wo ist eigentlich der Nährwert in diesem Artikel, und warum tun sich Menschen diesen Mist ohne Sinn überhaupt an? Was konkret verdient ein Autohersteller überhaupt an einem Auto? Ist es nicht unverschämt dass ein Bäcker an einem Grundnahrungsmittel wie dem Brötchen Geld verdient. Liebe Leute, was habt ihr eigentlich alle für ein Problem? Für Beratung will man nicht zahlen
DM, 27-10-11 15:28:
Jeder Dienstleister erhält eine Vergütung für seine Leistung. Je schwieriger das Angebot, desto aufwändiger ist die Beratung. Da ein Dienstleister nicht zugleich Wahrsager über die zukünftige Entwicklung eines Produktes sein kann, müssen Beratung und Betreuung getrennt werden. Jedoch seinen Aufwand muss er vergütet erhalten. Der Bäcker als Anteil am Brötchen, der Autobauer als Anteil am Auto. Jede andere Diskussion führt zu einem Berufsverbot durch die Hintertür.

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