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12.01.2012 15:03
Rubrik: Berater

Neue Muster-Beipackzettel für die Riester-Rente

Collage aus Bestandteilen der Riester-Muster-PIB.

Das Institut für Finanzdienstleistungen (iff) hat im Auftrag des Bundesfinanzministeriums ein standardisiertes und produktübergreifendes Muster-Produktinformationsblatt für Riester- und Basisrenten entwickelt.

Der einheitliche Beipackzettel für zertifizierte Altersvorsorgeverträge (Riester-Rente) und zertifizierte Basisrentenverträge soll die Produkte für den Verbraucher transparenter und vergleichbarer machen.

Die zwei DIN A 4-Seiten umfassenden Muster-Beipackzettel sind auf der Website des iff dargestellt. Sowohl Rentenversicherungen als auch Investmentfonds, Banksparpläne und Wohn-Riester-Produkte sind damit darstellbar.

Basisdaten informieren, wie flexibel das Produkt ist, etwa ob Zahlungen auch reduziert werden können, und inwieweit dies mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Die Darstellung ist laut iff bewusst neutral gehalten. Die Produkte werden mit einfachen Worten beschrieben.

Die Risikoklassen reichen von 1 (inflationsgeschützt) bis 6 (Spekulation). Durch die neue Kenngröße der Effektivkosten (Reduction in Yield) sollen die Kosten der Ansparphase einfach vergleichbar sein. Daneben werden die Kosten zusätzlich einzeln ausgewiesen und mögliche Verluste beim Anbieterwechsel und einer vorzeitigen Kündigung deutlich gemacht. Beträge und mögliche Wertentwicklungen werden in Euro genannt.

Die einzelnen Informationsblöcke bauen auf den Vorgaben des Bundesministeriums der Finanzen auf. Darüber hinaus werden mögliche Varianten dargestellt. Bei einem Verständnistest hat laut iff die überwiegende Mehrheit der Verbraucher das Produkt richtig erkannt sowie Risiken und Kosten von Produkten gut vergleichen können.

Dass Transparenz und Vergleichbarkeit auf dem relativ begrenzten Raum eines Beipackzettels nicht immer funktioniert, beweisen die vor Jahresfrist eingeführten Produktinformationsblätter in der Anlageberatung. Diese wurden kürzlich von der Bafin als schwer verständlich und intransparent gerügt und erhebliche Nachbesserungen verlangt.

Leser, 13-01-12 18:14:
Dass Transparenz und Vergleichbarkeit auf dem relativ begrenzten Raum eines Beipackzettels nicht immer funktioniert, die vor Jahresfrist eingeführten Produktinformationsblätter in der Anlageberatung - von der Bafin als schwer verständlich und intransparent gerügt - trifft hier ebenfalls zu.

Nur wenn die Kosten in Euro und Cent genannt werden - was wurde einbezahlt, was lassen die Kassierer für den Sparer am Ende noch übrig - kann vielleicht ein Vergleich stattfinden.
Bei dem Bürokratiemonster "Riester" ist dies aber wegen der unendlichen Möglichkeiten und lfd. Veränderungen (Einkommen, Sparquote, Familienstand, Zulage/n, Steuer usw. nicht möglich.
Dies zeigt schon, dass die %-Nennungen nicht klar erkennbar auf die Bezugsgröße sind.
Trotzdem ist bei richtiger Beratung, Anbieter- und Produktwahl "Riestern" fast für jeden lohnend.

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