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„Eine unfassbare Flickschusterei“: Kommentare zum Honorarberatungsgesetz

Dieter Rauch, stellvertretender Vorsitzender des Berufsverbands deutscher Honorarberater (BVDH)
Dieter Rauch, stellvertretender Vorsitzender des Berufsverbands deutscher Honorarberater (BVDH)
Vergangene Woche stimmte der Finanzausschuss dem von der Regierung eingebrachten „Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente zu. Nun passierte das Gesetz am gestrigen Donnerstag die letzte Hürde – die Bundestagsabstimmung, wo es mit der Mehrheit der Koalitionsparteien CDU, CSU und FDP durch gewunken wurde. Damit wird die Honorarberatung als eigenständiges Berufsbild etabliert.

Es wird in Zukunft zwei Berufsbilder – Honorar-Anlageberater und Honorar-Finanzanlageberater – geben. Im Gegensatz zu Honorar-Anlageberatern werden Honorar-Finanzanlageberater von den Gewerbeämtern überwacht und dürfen nur zu bestimmten Produkten beraten.

Die Honorarberatung darf in Zukunft nur noch gegen Honorar des Kunden erbracht werden; Provisionen von Dritten sind tabu. Gibt es bei einem Produkt keinen Nettotarif, muss der Berater die gezahlte Provision unverzüglich und in vollem Umfang an den Kunden weiterleiten.

Darüber hinaus muss der Honorar-Anlageberater über einen hinreichenden Marktüberblick verfügen. Er darf sich nicht auf eigene oder auf Finanzinstrumente von ihm nahestehenden Anbietern beschränken.

Die Honorarberater werden in ein öffentliches Register eingetragen und dürfen dann nicht mehr auf Provisionsbasis tätig werden. Bieten Banken Anlageberatung sowohl auf Honorar- als auch auf Provisionsbasis an, müssen sie beide Bereiche organisatorisch, funktional und personell strikt voneinander trennen. „Dies soll sicherstellen, dass Honorarberater keine Verkaufsvorgaben erhalten“, erklärt der Bundestag in einer Mitteilung.

Einbeziehung von Versicherungen „zwingend notwendig“

Den Honorarberatern gehen die Regelungen allerdings nicht weit genug. Sie beklagen, dass Versicherungen, Finanzierungen und Bausparprodukte außen vor bleiben.

Die Einbeziehung von Versicherungen sei zwingend notwendig, erklärt Dieter Rauch, stellvertretender Vorsitzender des Berufsverbands deutscher Honorarberater (BVDH). Die Honorarberatung dürfe nicht auf Investmentprodukte beschränkt bleiben. „Gerade bei den auch vom Gesetzgeber gewollten ganzheitlichen Beratungsansätzen für Honorarberater können dann Versicherungsprodukte nicht mit beraten werden". Für Verbraucher bestehe damit die Gefahr, einem Berater gegenüber zu sitzen, welcher im Versicherungsbereich Provisionen nimmt und sich dennoch als Honorar-Anlageberater bezeichnen kann.
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