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"Subkultur im Finanzmarkt“: SPD-Abgeordneter über das Honorarberatergesetz

Carsten Sieling
Carsten Sieling
DAS INVESTMENT.com: Was kritisiert die SPD an dem Honorarberatergesetz?
 
Carsten Sieling: Das Gesetz ist eine einzige Enttäuschung und ein Etikettenschwindel. Weder wird damit die notwendige Transparenz auf dem Markt für Finanzprodukte geschaffen, noch trägt es dazu bei, dass Anlegerinnen und Anleger sich darauf verlassen können, dass der Finanzanlageberater nur in ihrem Interesse berät. Stattdessen werden sogar zusätzliche Fehlanreize gesetzt.

DAS INVESTMENT.com: Inwiefern?

Sieling: Durch die Möglichkeit der Provisionsdurchleitung. Auch wenn es kein vollständiges Provisionsverbot geben muss: Wir müssen endlich begreifen, dass jede Form des Provisionsflusses Anleger beeinflusst. Es kann nicht sein, dass weiter Provisionen fließen und diese nur an die Kunden weitergeleitet werden müssen. Das verwischt wieder einmal die Grenzen zwischen provisionsgestützter Vermittlung und Beratung.

DAS INVESTMENT.com:
Immerhin hat die Bundesregierung mit dem Gesetz das Berufsbild des Honorarberaters etabliert.
 
Sieling: Der vorliegende Gesetzentwurf schafft kein umfassendes und klares Berufsbild der Honorarberatung. Statt einer Alternative zur Provisionsberatung hält die Bundesregierung Honorarberaterinnen und Honorarberater im Nischenbereich und degradiert sie damit zur "Subkultur" im Finanzmarkt. Völlig unverständlich ist außerdem, warum die Bundesregierung die Honorarberatung nur für einen Teilbereich der Finanzprodukte reguliert und zum Beispiel die Versicherungsbranche nicht mit einbezogen ist, damit eine umfassende Beratung für den Kunden erfolgen kann. So würde das Schutzniveau für die Anlegerinnen und Anleger auch in Zukunft davon abhängen, ob sie sich zufällig für das Richtige interessieren.
 
DAS INVESTMENT.com: Was wäre denn die Alternative?
 
Sieling: Die SPD hat schon vor vielen Monaten ein eigenes Konzept zur Stärkung der Honorarberatung vorgelegt: Seine Bestandteile sind ein klares Berufsbild, ein Verbot von Provisionsdurchleitungen und die Verpflichtung zum Angebot von Nettotarifen. Außerdem muss die Bafin die Aufsicht über den gesamten Beratungsmarkt erhalten.

DAS INVESTMENT.com: Was halten Sie von der steuerlichen Ungleichbehandlung von Provisions- und Honorarberatung?
 
Sieling: Die umsatzsteuerliche Gleichbehandlung von Honorarberatern und Versicherungsmaklern sowie die einkommenssteuerliche Gleichbehandlung von provisionsbeinhaltenden und provisionsfreien Produkten sind zu prüfen. Die Praxis der Finanzbehörden im Versicherungsbereich geht bislang davon aus, dass Honorarberater der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, da es sich bei der Beratung nicht um eine spezifische Maklertätigkeit handelt. Paragraf 4 Nummer 11 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) findet daher keine Anwendung. Vor dem Hintergrund der Gleichbehandlung im Wettbewerb ist es wünschenswert, gleichlautende Regelungen für Makler, Vermittler und Honorarberater zu finden. Es ist zu prüfen ob eine Klarstellung in § 4 Nummer 11 UStG, die diesen Sonderfall der Trennung von Beratung und Vermittlung von Nettotarifen unter die Norm subsumiert, diesem Zweck gerecht wird.

Im Rahmen der Regelung zur steuerlichen Absetzbarkeit müssen ebenfalls Regelungen gefunden werden, die zu einer Gleichbehandlung von Vermittlung und Beratung führen. Es ist unschlüssig, dass Provisionen, die Teil der Beiträge sind für steuerlich absetzbar gehalten werden, eine Beratung, die zu einer vergünstigten Nettoprämie führt, aber nicht steuermindernd geltend gemacht werden kann."

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