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Wahlfreiheit bei Beratungsprotokollen Was Banken von der Politik wollen

Anfang 2015 plant die Bundesregierung einen Statusbericht zur Wirkung der bisherigen Regulierungsmaßnahmen vorzulegen. Dahinter stehe eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag, die eine Überprüfung der Vorschriften „auf Praktikabilität und Zielgenauigkeit“ vorsehe, erklärt Michael Meister, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfinanzministerium und CDU-Mitglied gegenüber der Börsen-Zeitung. Daher fordert das Finanzministerium die Branchenvertreter auf, sich über ihre Erfahrungen mit den Regulierungsmaßnahmen zu äußern und Verbesserungsvorschläge zu machen.

Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) ließ sich nicht lange bitten. Nach Informationen der Börsen-Zeitung legte die Interessensvertretung der kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände der Regierung ein 40-seitiges Papier vor, das diverse Beispiele für Widersprüche in der Regulierung aufführt und Änderungsvorschläge unterbreitet. Die Themen reichen dabei von der Honorarberatung über das Meldewesen bis hin zur zeitlichen Begrenzung der Widerrufsrechte.

Auch die vieldiskutierten Beratungsprotokolle sind Gegenstand des 40-seitigen Wunschzettels. So fordert die DK eine gesetzliche Regelung, die dem Kunden erlaubt, auf das Beratungsprotokoll zu verzichten. Schließlich sei dies im Versicherungsbereich ähnlich geregelt, argumentiert die DK.

>> Welche weiteren Änderungsvorschläge auf dem DK-Wunschzettel stehen, finden Sie hier (Börsen-Zeitung; Artikel kostenpflichtig)

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