Präzisierung und mehr Zeit Was der AfW am geplanten Paragraf 34i ändern will
AfW-Vorstand Frank Rottenbacher
Abschätzung des Erfüllungsaufwands: "drastisch zu gering"
Für Immobilienkreditvermittler sieht die Abschätzung des BMJV folgende Werte vor:
Für Immobilienkreditvermittler sieht die Abschätzung des BMJV folgende Werte vor:
- Für die Beantragung einer Erlaubnis als Immobilienkreditvermittler (§ 34i Abs. 1 GewO): 13 Minuten pro Vermittler.
- Beantragung einer Erlaubnis als Immobilienkreditvermittler – jährlich (§ 34i Abs. 1 GewO): 13 Minuten
- Für die Eintragung im Register für Immobilienkreditvermittler (§ 34i Abs. 7 GewO): 8 Minuten