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in Aus der Fondsbranche: neue ProdukteLesedauer: 9 Minuten

Präzisierung und mehr Zeit Was der AfW am geplanten Paragraf 34i ändern will

AfW-Vorstand Frank Rottenbacher
AfW-Vorstand Frank Rottenbacher
Abschätzung des Erfüllungsaufwands: "drastisch zu gering"

Für Immobilienkreditvermittler sieht die Abschätzung des BMJV folgende Werte vor:

  • Für die Beantragung einer Erlaubnis als Immobilienkreditvermittler (§ 34i Abs. 1 GewO): 13 Minuten pro Vermittler.
  • Beantragung einer Erlaubnis als Immobilienkreditvermittler – jährlich (§ 34i Abs. 1 GewO): 13 Minuten
  • Für die Eintragung im Register für Immobilienkreditvermittler (§ 34i Abs. 7 GewO): 8 Minuten
Diese Zeiteinschätzungen halten wir für drastisch zu gering. Sie haben mit der gelebten Realität der Gewerbetreibenden bei den Erlaubnisverfahren gem. §§ 34d und 34f GewO nichts zu tun. Gern laden wir die Autoren des Dokumentes „Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwandes (Ex-Ante Abschätzung)“ ein, eines unserer Mitglieder bei diesen drei o.g. Punkten zu begleiten und ihm aufzuzeigen, wie zum Beispiel die Beantragung der Erlaubnis in 13 Minuten realisieren werden kann. Sicher wäre die gesamte Branche über derartige Hinweise zur Tempobeschleunigung äußerst dankbar.