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Kleinanlegerschutzgesetz Eigenverantwortung und Crowdfunding fördern

Die Politik soll zwar den Kleinanleger schützen, jedoch ohne den Markt zu verzerren, erklärt der Berichterstatter für die Unionsfraktion Alexander Radwan bei der ersten Lesung des Kleinanlegerschutzgesetzes im Bundestag. Vor allem Genossenschaften und Crowdfunding-Projekte sollen durch das Gesetz nicht unnötig belastet werden, fordert der Unionspolitiker. Sein Unionskollege Frank Steffel schlägt konkret vor, die Millionengrenze für Crowdfunding auf 5 Millionen Euro anzuheben.

Außerdem verweist Radwan auf die Eigenverantwortung des Verbrauchers, die ihm die Politik nicht abnehmen kann.

Auch der Grünen-Politiker Gerhard Schick macht sich Sorgen um die Genossenschaften. Er fordert für sie nicht so strenge Regelungen wie für die übrigen Finanzinstitute. Auch Energieprojekte sollen nicht so strikt geregelt werden, so Schick. Carsten Sieling von der SPD sieht das ähnlich.

Gut finden die beiden Politiker hingegen den Vorschlag, die Kompetenzen der Finanzaufsicht Bafin auszuweiten. Der Bundesrat empfiehlt, die 34f-Vermittler künftig von der Bafin kontrollieren zu lassen.

Des Weiteren kritisiert Schick die Prospektpflicht, wie sie in der aktuellen Fassung des Kleinanlegerschutzgesetzes vorgesehen ist. Sie sei zu teuer, erklärt der Grünen-Politiker und fordert „schlankere Prozesse“.

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