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Babylonische Sprachverwirrung „Honorarberatung müsste Gebührenberatung heißen“

Otto Lucius ist Vorstandsvorsitzender des österreichischen Verbandes Financial Planners
Otto Lucius ist Vorstandsvorsitzender des österreichischen Verbandes Financial Planners
Die Finanzindustrie hat ein Image-Problem. Nicht erst seit der Finanzkrise 2008, spätestens seit damals aber in bisher ungekanntem Ausmaß, kämpfen Banken und Finanzdienstleister gegen das Vorurteil an, auf jeden Fall gegen Kundeninteressen für die eigene Tasche zu wirtschaften.

Diese – in der Tat vorhandenen, aber nicht immer kundenschädlichen – Interessenkonflikte haben Politik und Regulierer auf den Plan gerufen. Gibt es keine Provisionen mehr, dann gibt es auch keine Interessenkonflikte mehr. Das britische Retail Distribution Regime (RDR), in Großbritannien Anfang 2013 eingeführt, wurde für Europa zum „role model“. Das Schlagwort – um nicht zu sagen, der Schlachtruf – der Zeit hieß „ban on commissions“ und „fee based advice“.

Wunschdenken und Realität

In der neuen Finanzmarktregulierung Mifid II wird genau das umgesetzt. Allerdings hat man sich mit der korrekten Übersetzung der Begriffe schwergetan. Im Deutsche hatte man schnell ein vermeintliches Pendant zu fee based advice zur Hand: Honorarberatung. Und in der Tat scheint ja Honorarberatung das Thema Interessenskonflikt aus der Welt zu schaffen (ob dies tatsächlich so ist, soll in einem weiteren Beitrag behandelt werden).

Auf der anderen Seite muss man auch sehen, dass bei reiner Honorarberatung ein Großteil der Bevölkerung von qualifizierter Anlageberatung ausgeschlossen wäre. Sehr viele könnten sich kostendeckende Honorare nicht leisten. Oder will jemand Anlageberatung auf Krankenschein einführen?

Deutschland hat mit seinem Honoraranlageberatungsgesetz eine Vorreiterrolle eingenommen. Der Erfolg allerdings ist – bisher zumindest – überschaubar. Aber ist überhaupt der Begriff Honorarberatung das deutsche Äquivalent zum englischen fee based advice?

Gebühren- statt Honorarberatung

Bei näherer Betrachtung ist die Antwort ein klares Nein. In Großbritannien und den USA versteht man unter fee based advice ja nicht nur das Honorar auf Stundenbasis, an das man hierzulande sofort denkt, sondern auch Pauschalabgeltungen sowie Gebühren für Leistungen, allen voran die bekannten Gebühren für verwaltetes Vermögen – fees on assets under management.

Hat man dies einmal verinnerlicht, so liegt die korrekte Übersetzung für fee based advice auf der Hand: Gebührenberatung. Und mit einer solchen Gebührenberatung sollten viele Probleme, die sich aus einem Provisionsverbot ergeben, gelöst sein. Es bleibt zu hoffen – auch wenn es unwahrscheinlich ist –, dass der deutsche und der österreichische Gesetzgeber das Wort Gebührenberatung auch berücksichtigen.

In einem weiteren Beitrag wird es um die Interessenkonflikten gehen.

Über den Autor:


Otto Lucius ist Vorstandsvorsitzender des Österreichischen Verbandes Financial Planners, Mit-Initiator des Finanzplaner Forum und Lehrbeauftragter an Universitäten und Fachhochschulen.

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