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Zwischen 100-prozentiger Sicherheit und Totalverlust Was passiert mit Maklerbeständen bei der Pool-Insolvenz?

Oliver Pradetto vom Maklerpool Blau direkt
Oliver Pradetto vom Maklerpool Blau direkt

Rechtslage: Was spricht für einen Totalverlust? Folgt man den Ansichten des Rechtsanwalts Dr. Johannes Fiala, so seien über Pools verwaltete Maklerbestände im Insolvenzfall immer verloren. "Poolgarantien erweisen sich also als märchenhaftes Wunder", fabuliert der Münchener Jurist in der Onlineausgabe der Portfolio. Was spricht für 100-prozentige Bestandssicherheit?

Umgekehrt kommt der ebenfalls in der Branche renommierte Rechtsexperte Prof. Dr. Schirmer vor dem Berliner Arbeitskreis Maklerprozesse zur exakt gegenteiligen Ansicht und bescheinigt Fondsfinanz und blau direkt die Wirkung des neu eingeführtten Bestandssicherungssystems "100% Bestandssicherheit". Auch die Garantie von blau direkt wurde eindeutig als wirksam bestätigt. Und in der Praxis?

Bemerkenswert ist, das beide Anwälte als Spezialisten der Branche gelten und von neutraler Seite beauftragt waren. Wie kann es also sein, dass es zu absolut gegensätzlichen Ansichten kommt und was passiert mit dem Maklernbestand in der Poolinsolvenz wirklich?

Eine klare Antwort gibt es nicht. Jurist Fiala stützt seine Ansicht wesentlich auf Paragraf 133 I der Insolvenzordnung. Er sieht in dem Versuch Maklerbestände aus dem Insolvenzvermögen herauszuhalten grundsätzlich den Versuch andere Gläubiger zu benachteiligen. Dies wäre ein klarer Verstoß gegen die Insolvenzordnung und ermöglicht dem Insolvenverwalter entsprechende Vereinbarungen anzufechten. Durch ein BGH-Urteil aus 2013 sieht sich Anwalt Fiala bestätigt. Dass es in dem Urteil gar nicht um Maklerbestände ging, sondern um eine Pensionszusage, bleibt unerwähnt. Ohnehin handelt es sich um eine eher theoretische Betrachtung, denn mit konkreten Garantie-Texten und Vereinbarungen hat sich der Experte gar nicht erst befasst.


Im Gegensatz dazu hat Professor Schirmer sich zunächst die konkreten Einzelregelungen und Umsetzungen angesehen und im zweiten Schritt geprüft, ob diese jeweils mit dem Insolvenzrecht vereinbar sind. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die zuletzt beworbenen Lösung größerer Pools sehr wohl einen wirksamen Insolvenzschutz für den Maklerbestand bieten.

Dies erscheint logisch, denn wo vertraglich klar geregelt ein Maklerbestand lediglich verwaltet wird, kann der Bestand nur schwerlich dem Vermögen des Pools zugeordnet werden.Wenn der Maklerbestand nie klar dem Eigentum des Pools zugeordnet war, wie sollte eine klare Inolvenzsschutzregelung der vorsätzliche Benachteiligung anderer Gläubiger darstellen? Der Maklerbestand im Pool ist per se nicht sicher

Allerdings zeigt der Disput, dass der Maklerbestand im Pool nicht per se sicher ist. Es kommt wesentlich auf die konkreten Reglungen an, die der Makler in seinem Kooperationsvertrag mit dem Pool vereinbart. Garantien und schriftlich fixierte Sicherungssysteme sind mehr Wert, wenn Sie nicht nur mündlich zugesichert werden.

Schlussendlich wäre die Situation klarer, wenn es konkrete Urteile zur Insolvenzsicherheit der von Pools angebotenen Sicherungssysteme gäbe. Doch diese fehlen: Während mehr als 15 Versicherer in den letzten 10 Jahren ihren Geschäftsbetrieb eingestellt oder Insolvenz angemeldet haben, hat es gerade mal 2 Pools erwischt. Zwar verschwinden zunehmend mehr Pools aus dem Markt. Doch die Gründe dafür liegen im Verkauf, im Ruhestand des Inhabers oder eines geplanten Auslaufens. Offenbar ist die viel diskutierte Pool-Insolvenz ein Phantom-Problem.

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