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Kollektiver Verbraucherschutz nach dem Kleinanlegerschutzgesetz Neue Aufgaben für Exekutivdirektorin der Bafin

Elisabeth Roegele. Quelle: buj.net
Elisabeth Roegele. Quelle: buj.net

Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz kommt auf die Finanzaufsicht Bafin eine neue Aufgabe zu: Der kollektive Verbraucherschutz. Ist die Bafin organisatorisch und personell darauf vorbereitet? - das war eine bis vor kurzem offene Frage. Denn auf Anfragen der Politiker wie zum Beispiel der Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen hatte die Behörde lediglich PR-Floskeln parat.

Neue Aufgabe für Elisabeth Roegele, Exekutivdirektorin Wertpapieraufsicht

Nun ist aber Schluss mit der Ungewissheit: Die Bafin gibt die Verantwortliche für den kollektiven Verbraucherschutz bekannt. Das ist Elisabeth Roegele, die seit Mai als Exekutivdirektorin die Wertpapieraufsicht der Bafin leitet. 

Stimmt der Bafin-Verwaltungsrat zu, wird Roegele den Verbraucherschutz der Behörde von Frankfurt aus leiten. Einige Mitarbeiter werden jedoch in Bonn arbeiten. Das berichtet die Börsen-Zeitung.

Die neue Verbraucherschutzabteilung wird sieben Referate umfassen, so die Börsen-Zeitung weiter. Zur Personalstärke macht die Behörde keine Angaben. 

VZBV wird nicht arbeitslos

Müssen die Verbraucherschützer wie die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) nun Konkurrenz durch Bafin befürchten? Nein, das müssen sie nicht. Denn im Gegensatz zu Verbraucherschutz-Institutionen, die die einzelnen Kunden schützen sollen, ist die Bafin nur für Fehler im System zuständig. Das versteht man unter kollektivem Verbraucherschutz. Allerdings soll der VZBV im Austausch mit Bafin stehen und die Behörde etwa über Ergebnisse empirischer Untersuchungen informieren und auf vermutete Missstände hinweisen.

Ob diese Zusammenarbeit reibungslos klappt, wird sich zeigen. Denn nicht alle Experten sind sich einig darüber, dass die Prioritäten einer Aufsichtsbehörde klar auf dem Verbraucherschutz liegen sollen. Was dagegen spricht, können Sie hier nachlesen.  

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