Fintech verabschiedet sich vom Provisionsabgabeverbot Provisionsweitergabe: ja, Beratungs- und Haftungsausschluss: nein
„Unter freudiger Anteilnahme der Verbraucher wurde heute das #Provisionsabgaberverbot beerdigt“, so kommentiert Johannes Cremer, Mitbegründer des Online-Versicherungsportals Monesymeets, das Urteil des Landgerichts (LG) Köln auf Twitter. „Ciao Provisionsabgabeverbot, du warst gestern - heute ist Transparenz“, schreibt ein weiterer Moneymeets-Twitterer.
Mit diesen Kommentaren feiert Moneymeets das Urteil mit dem Aktenzeichen 84 O 65/15 des LG Köln im Streit mit dem Versicherungsmakler Harald Banditt, bei dem es um die Provisionsweitergabe sowie um Beratungs- und Haftungsausschluss ging.
In punkto Provisionsweitergabe gewann Moneymeets - aufgrund der Tatsache, dass das Provisionsabgabeverbot derzeit lediglich auf dem Papier existiert, wohl auch kein Wunder. Bei den beiden anderen Punkten folgten die Richter laut procontra-online der Argumentation des Versicherungsmaklers Banditt. So ließen die Richter einen Verzicht auf die Beratung nicht zu. Gleiches gilt für den Haftungsausschluss, welchen Moneymeets bisher in seinen AGB hatte.