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in Aus der Fondsbranche: neue ProdukteLesedauer: 3 Minuten

Kostenoffenlegung, Provisionsverbot Die wichtigsten Neuerungen aus dem Referentenentwurf zu Mifid II

Christian Waigel
Christian Waigel

Wenn es um den Referentenentwurf zum Finanzmarktnovellierungsgesetz geht, spricht die Branche hauptsächlich über die Abschaffung der Beratungsprotokolle, die durch Geeignetheitsprüfung und -erklärung ersetzt werden. Doch das 263-Seiten-lange Dokument hat noch mehr Überraschungen für Berater nach Paragraf 34f parat. Christian Waigel, Rechtsanwalt und Partner bei der Kanzlei GSK Stockmann + Kollegen, hat das Dokument komplett durchgelesen und stellt im Gespräch mit Fund Research die wichtigsten Neuerungen vor. DAS INVESTMENT.com fasst zusammen.

Paragraf 34f wird nicht abgeschafft

In dem Referentenentwurf ist die Ausnahmevorschrift für den Fondsvertrieb und die Ausnahmeregelung nach §§ 34f und 34g Gewerbeordnung weiterhin enthalten. „Ob dazu schon das letzte Wort gesprochen ist, können wir zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht beurteilen“, sagt Waigel. Schließlich hätten sich im Vorfeld mehrere Akteure, darunter auch welche aus dem Justizministerium, gegen die Ausnahmeregelung ausgesprochen.

Kostenoffenlegung: Auch gegenüber „Kartei-Leichen“ 

„Wenn sich der aktuelle Entwurfswortlaut durchsetzt, hätten Kunden auch dann Anspruch auf eine regelmäßige Kosteninformation, wenn mit ihnen im Anschluss der Beratung kein Kontakt mehr besteht“, sagt Waigel. In der Praxis würde es einen immensen Aufwand für die Institute bedeuten. Schließlich müssten sie alle Kunden -auch die sogenannten „Kartei-Leichen“ - informieren. „Dies ist nicht gerechtfertigt“, so Waigel.

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