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Transparenz muss sein So erhalten Verbraucher eine wirklich unabhängige Beratung

Frerk Frommholz
Frerk Frommholz
Honorarberatung war bis vor wenigen Jahren einem Häuflein spinnerter Besserwisser vorbehalten, die aus tiefer Überzeugung diese Art der unabhängigen Beratung praktizierten und wirtschaftlich mehr schlecht als recht zurechtkamen. Ausgelöst durch Finanzkrise und den Megatrend Transparenz sind Politik und Verbraucherschützer in diesem Jahrzehnt auf diese Bewegung aufgesprungen.

Heute scheint bedauerlicherweise 'Honorarberatung' jedoch nur noch ein Marketinglabel zu sein, das nahezu jeder Finanzberater verwenden darf. Der Gesetzgeber hat es versäumt, den arg strapazierten Begriff Honorarberatung zu normieren. Nicht einmal das am 1.8.2014 in Kraft getretene Honoraranlageberatungs-Gesetz regelt die Verwendung vernünftig. Nach den frühen Jahren der Überzeugungstäter folgten die Phasen der Befürworter des reinen Abrechnungsmodells. Heute ist unter der Markenbezeichnung Honorarberatung nahezu jede Abrechnungs- und Betreuungs-Schattierung der Finanzberatung zu finden. Die Politik nimmt das nahezu unberührt zur Kenntnis, weiß sie doch, dass im Zuge der Mifid-II-Umsetzung der Begriff ab 1.1.2017 keine Bedeutung mehr haben dürfte. Die aktuelle Situation in der Geldanlage wird von drei verschiedenen Erlaubnissituationen dominiert.

Honorar-Anlageberater mit Zulassung nach §32 KWG

Die umfassendste Form der Betreuung in Fragen der Geldanlage. Strikt kontrolliert durch die oberste deutsche Finanzaufsicht Bafin. Viele Berater schlüpfen dabei unter ein sogenanntes Haftungsdach der 17 zugelassenen Honorar-Anlageberater. „100 Prozent Honorarberatung war uns auch nach Einführung des Honorarberatungsgesetzes wichtig. Seit 2008 gehören wir einem Haftungsdach an.

Dies gewährleistet unseren Kunden eine Beratung ohne Provisionen“, so Ingrid Otten von der FPO-Finanzberatung. Auch Wolfgang Blechenberg, Blechenberg Vermögensmanagement aus Mölln, sieht das so. „Bevor ich mich zur Selbstständigkeit entschlossen hatte, stellte sich die Frage, ob ich selbst die Lizenz nach § 32 KWG bei der Deutschen Bundesbank beantrage oder die Dienste und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit einem leistungsstarken Haftungsdach in Anspruch nehmen wollte. Da ich mich zu Letzterem entschieden habe, benötigte ich keine Genehmigung nach § 34f GewO oder  § 34h GewO.“

Honorar-Finanzanlagenberater nach §34h GewO

„Der § 34h ist eine klare Abgrenzung zu Mischmodellen“, sagt der 34h-ler Lothar Eller, Eller Consultin, Stuttgart. Reiner Braun, Braun Finanzberatung aus Bamberg, ergänzt: „Interessenkonflikte und Fehlanreize durch hohe Provisionszahlungen entfallen bei einer Zulassung nach §34h GewO. Der Gesetzgeber hat bewusst als letzten Wortbestandteil -berater und nicht wie beim 34f -vermittler gewählt: Für mich ein ganz wesentlicher Unterschied." Das Gegenteil von gut ist gut gemeint, wusste schon Tucholsky. So ist leider als politischer Kompromiss mit obigem Gesetz auch nur der Geldanlagebereich reguliert worden, die steuerliche Gleichbehandlung unterblieb und eine Bandwurmbezeichung schreckt Interessenten eher ab. Schlechte handwerkliche Arbeit mit Verfallsdatum in einigen Monaten.

Finanzanlagenvermittler nach §34f GewO

„Ich habe mich nicht gegen 34h entschieden, sondern nur noch nicht dafür. Ich bin vom Modell der Honorarberatung überzeugt, praktiziere dies auch seit 2011 mit dem 34f“, berichtet Stefan Adam, Moneyman24, Wennigsen. So sieht das auch Karl Alexander Marx, GAFIB Finanz- und Vorsorgeberatung, aus Köln: „Ich kann keine faktischen Vorteile des 34h erkennen. Und der Begriffsschutz ist in der Praxis irrelevant, weil die Begriffe eh keiner kennt und ‚Honoraranlagenberater‘ noch dazu ein Wortungetüm ist.“ „Es ist bei einigen immer noch nicht angekommen, dass die fachgerechte, qualitativ umfassend und seriös angelegte Kundenberatung nichts mit dem Vergütungsmodell zu tun hat. Der Anspruch der kundengerechten Beratung basiert vordringlich auf selbstgesetzten ethischen und moralischen Wertvorstellungen“, argumentiert der überzeugte 34f-ler Michael Deising, Juntos Finanzberatung, Kirchgellersen.

Eine Erlaubnis nach §34f GewO scheint der aktuell flexibelste und auch für kleinere Unternehmen finanziell stemmbare Weg in die Honorarberatung zu sein.

Finanzwissen ist die Basis

Erlaubnisse sind aber nur ein Teil der Realität. Schaut man über den Tellerrand, geht es um Aufklärung in Finanzfragen. Das muss schon in der Schule beginnen und sich lebenslang fortsetzen. Der Druck der Verbraucher in Richtung transparenter Darlegung der Abhängigkeiten wird die wesentliche Triebfeder der Zukunft sein. Nur ein solides Finanzwissen kann die Verbraucher entscheidungsfähiger machen - unbeeinflusst von Geschäftsinteressen und Abhängigkeiten. Ein Netzwerk unabhängiger Finanzberatern versucht genau das. Unter www.finanzkun.de findet der Verbraucher zahlreiche Artikel aus der Beratungspraxis, täglich kommen neue Tipps und Meinungen hinzu. Dies ist nur ein kleiner Schritt in Richtung Finanzbildung. Es müssten noch viel mehr Initiativen breiter Bevölkerungsschichten gestartet werden.

'Honorarberatung' wird durch 'unabhängige Anlageberatung' ersetzt

Honorarbasierte Abrechnungsformen sind nach dem ersten Anschein Grundlage für eine wirklich unabhängige Finanzberatung. Die Praxis zeigt aber, dass es auch in diesem Bereich schwarze Schafe gibt. Und hervorragende Finanzberater unter den provisionsorientierten Kollegen gibt es in großer Anzahl. Wichtiger als das Marketinglabel Honorarberatung ist die Verpflichtung auf ethische Beratungsstandards und die Aufklärung des Verbrauchers über alle finanziellen Abhängigkeiten des Ratgebers. Die Umsetzung der EU-Richtlinien wird hoffentlich Entscheidendes bewegen.
Transparenz muss sein!

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