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in Aus der Fondsbranche: neue ProdukteLesedauer: 2 Minuten

Provisionsverbot vom Tisch AfW-Vorstand lobt IDD

Begrüßt die IDD: AfW-Vorstand Norman Wirth
Begrüßt die IDD: AfW-Vorstand Norman Wirth

Was im Investmentbereich die Finanzdienstleisterrichtlinie Mifid II regulieren soll, ordnet im Bereich Versicherungen die Vermittler-Richtlinie IDD: Die Insurance Distribution Directive (IDD) wurde am vergangenen Dienstag vom EU-Parlament in Brüssel verabschiedet. 

Für DAS INVESTMENT.com kommentiert Norman Wirth, Rechtsanwalt und Vorstand des Finanzdienstleister-Verbands AfW, die IDD-Beschlussfassung des EU-Parlaments. Er hebt 3 Punkte hervor, die seiner Auffassung nach für deutsche Vermittler besonders wichtig sind.

„Mit dem erzielten Ergebnis sind wir zufrieden. Es ist, entgegen manchen Unkenrufen in den vergangenen Monaten, nicht der Untergang des Abendlandes beziehungsweise der Versicherungsvermittlerschaft. Die wichtigsten Punkte sind für uns: 

1. Es gibt kein Provisionsverbot, wobei die einzelnen Mitgliedsstaaten hierüber hinaus gehen können. Wir gehen davon aus, dass Deutschland bei der Umsetzung IDD das bisherige Vergütungssystem beibehält. Der AfW wird sich dafür unbedingt stark machen. 

2. Es wird ein neues Produktinformationsblatt eingeführt, welches von der Eiopa noch gestaltet wird. Ein Aspekt des Verbraucherschutzes, der zu begrüßen ist. Wir hoffen und werden uns dafür einsetzen, dass dieses Produktinformationsblatt nicht eine zusätzliche bürokratische Auflage ist, die in der Informationsflut beim Kunden untergeht, sondern dass dafür auch andere unsinnige Informationspflichten wegfallen

3. Wir begrüßen die Weiterbildungsverpflichtung für ALLE Versicherungsvermittler auf 15 Stunden im Jahr. Wir hoffen, dass der deutsche Gesetzgeber bei der Umsetzung auch endlich den Schritt geht und die Basisqualifikation für alle Vermittlergruppen als verpflichtend darstellt. Ansonsten bleibt das Wort „Weiterbildung“ in Bezug auf die Ausschließlichkeitsvermittler, welche nicht den streng kontrollierten Qualifikationsanforderung der Versicherungsmakler unterliegen, nur eine leere Worthülse.“

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