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in FinanzberatungLesedauer: 1 Minute

§ 34i GewO Anlagevermittler werden wohl von praktischer Sachkundeprüfung befreit

Am Donnerstag soll das Gesetz zur Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie verabschiedet werden. Am Tag davor kommen erste Informationen über die Voraussetzungen für eine Anerkennung der Sachkunde ans Licht. Das berichtet Fonds professionell unter Berufung auf den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags.

Nun können wohl einige Finanzberater, die auch Immobilienkredite vermitteln, aufatmen. Aus zwei Gründen: 

1. Finanzanlagevermittler werden vom praktischen Teil der Sachkundeprüfung befreit

Im ursprünglichen Entwurf sollten Finanzberater, die auch Immobiliendarlehen vermitteln wollen und nicht als alte Hasen gelten, die komplette Prüfung ablegen. Nach der jüngsten Einigung sollen sie laut Fonds professionell nunmehr vom praktischen Teil der Sachkundeprüfung befreit werden. 

2. Auch Immobilienvermittler ohne Erfahrung als Immobilienmakler gelten als alte Hasen

Auch der Plan, nur Darlehensvermittler, die auch als Immobilienmakler gearbeitet hatten, zu den alten Hasen zu zählen, ist laut Fonds professionell weitgehend vom Tisch. Für eine endgültige Entwarnung sei es hier aber noch zu früh, zitiert das Blatt ein Bundestagsmitglied. 

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