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AfW: „Eine Zumutung für die Branche“ Paragraf 34i GewO tritt wohl zum 21. März in Kraft

AfW-Vorstand Frank Rottenbacher
AfW-Vorstand Frank Rottenbacher

Die Grundlage für den geplanten Paragraf 34i Gewerbeordnung (GewO), das Gesetz zur Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie, ist heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit kann es noch wie von der EU gefordert zum 21. März 2016 in Kraft treten, meint Frank Rottenbacher, Vorstand des Beraterverbands AfW.

Da habe sich der Gesetzgeber wohl keine Gedanken über die betroffenen Berater gemacht, moniert Rottenbacher. „Das ist schon eine Zumutung für die Branche, dass gerade mal fünf Tage vor Inkrafttreten des Gesetzes nur eine Teil-Rechtssicherheit besteht“, schreibt er in einer Stellungnahme. Denn die zum Gesetz gehörende Immobilienvermittlungs-Richtlinie ImmVermV werde ja erst am 22. April im Bundesrat verhandelt. 

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