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in Aus der Fondsbranche: neue ProdukteLesedauer: 2 Minuten

Wohnimmobilienkreditrichtlinie Warum Verbraucherschutz die private Altersvorsorge erschwert

Michael Neumann ist Geschäftsführer bei Qualitypool.
Michael Neumann ist Geschäftsführer bei Qualitypool.
„In der Praxis zeigt sich, dass die Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie das Bestreben der Bundesregierung konterkariert, möglichst viele Bürger zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge anzuregen“, lautet das ernüchternde Fazit von Michael Neumann, Geschäftsführer bei Qualitypool. Denn Rentner und ältere Arbeitnehmer, Berufseinsteiger und Geringverdiener hätten durch die strengeren Auflagen „einen erheblich erschwerten Zugang zu einer Baufinanzierung“.

Das Umsetzungsgesetz „verbessert in zentralen Fragen der Vergabe von Immobiliardarlehen den Verbraucherschutz“, heißt es zwar vom zuständigen Bundesministerium. Viele Banken interpretieren die Richtlinie laut Neumann aber zu streng: Die Darlehen sollten beispielsweise mit dem Renteneintritt abgezahlt seien. „In der Praxis führt dies dazu, dass viele Rentner vom Baufinanzierungsmarkt abgeschnitten werden und ältere Arbeitnehmer unerschwinglich viel tilgen müssen.“

Auch für jüngere Arbeitnehmer werde es schwieriger: Die Vorausberechnung von Gehalt und Rente erfasst weder mögliche Gehaltssteigerungen noch Beförderungen. Auch Personen mit wenig Eigenkapital und einem moderaten Einkommen wird die Bildung von Wohneigentum erschwert. Denn bei der Beurteilung der Kreditwürdigkeit hat der Immobilienwert gegenüber dem Einkommen und dem Eigenkapital an Bedeutung verloren.

Professionalisierung der Branche

„Bei aller Kritik bietet die Richtlinie auch Chancen“, betont Neumann. „Das neue Gesetz wird eine nachhaltige Finanzberatung etablieren und die Professionalisierung der Branche vorantreiben.“ Die im April erlassene Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV) hatte Klarheit geschaffen, welche Berufsqualifikationen dem Nachweis der Sachkunde gleichgestellt werden.

„Makler, die ihre Sachkunde nicht durch eine relevante Berufsqualifikation nachweisen können und auch nicht unter die so genannte 'Alte-Hasen-Regelung´ fallen, sollten sich nun unbedingt bei der Industrie- und Handelskammer für die Sachkundeprüfung anmelden“, rät Neumann. Im Juni werden die ersten Prüfungen abgenommen.

„Die einjährige Übergangsfrist endet am 21. März 2017 und ist schon heute sportlich“, so Neumann weiter. „Makler sollten ihre Sachkundeprüfung spätestens im Januar 2017 erfolgreich bestanden haben, da bei der Beantragung der Erlaubnis für Paragraf 34i Gewerbeordnung mit einem Antragsstau zu rechnen ist.“

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