LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in Aus der Fondsbranche: neue ProdukteLesedauer: 3 Minuten

Facebook-Like-Button Honorarberater startet Abmahnwelle: So hilft der Vermittler-Verband AfW

AfW-Vorstand und Rechtsanwalt Norman Wirth
AfW-Vorstand und Rechtsanwalt Norman Wirth

Ein Honorarberater aus Regensburg und eine Hamburger Anwaltskanzlei starten Abmahnwelle. Die Kanzlei mahnt Vermittler ab, die auf ihrer Website den Like-Button von Facebook installiert haben und fordert sie auf, eine (kostenpflichtige) Unterlassungserklärung abzugeben.

Der Grund: Enthält eine Website den Like-Button, erhält Facebook bei jedem bloßen Aufruf der jeweiligen Seiten automatisch Informationen über den einzelnen Nutzer wie zum Beispiel dessen IP-Adresse. Das passiert unabhängig davon, ob der Seitenbesucher Facebook-Mitglied ist oder nicht. Sollte der Nutzer darüber hinaus Mitglied bei Facebook sein und ist während dem Besuch der Seite gleichzeitig bei Facebook eingeloggt, werden die Informationen des Nutzers und dessen Aktivitäten auf der Seite mit seinem Profil bei Facebook verknüpft und dort gespeichert. 

Das verstößt gegen den Datenschutz, entschied das Landgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 09.03.2016 (AZ: 12 O 151/15). Und obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, öffnet es Abmahn-Anwälten Tür und Tor.

Sie haben den Facebook-Like-Button, wurden aber noch nicht abgemahnt? Dann haben Sie 2 Möglichkeiten

Haben Sie einen Like-Button auf Ihrer Homepage installiert? Dann schnell weg damit, rät Norman Wirth, Rechtsanwalt und Vorstand des Vermittlerverbands AfW. Damit entgehen Sie rechtlichen Unsicherheiten.

Tipps der Redaktion