LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in Aus der Fondsbranche: neue ProdukteLesedauer: 7 Minuten

MiFID II „Geeignetheitserklärung entspricht größtenteils deutschem Beratungsprotokoll“

Daniel Wildhirt (l. Director) und Ullrich Hartmann (r.; Partner) von der Unternehmensberatung PwC
Daniel Wildhirt (l. Director) und Ullrich Hartmann (r.; Partner) von der Unternehmensberatung PwC
DAS INVESTMENT.com: Wie ist der aktuelle Stand der Gesetzgebung über die zukünftigen Regulierungen für die Beratungsdokumentation?

Ullrich Hartmann: Mit der am 30.Juni erfolgten Veröffentlichung im Official Journal der EU wurde die Verschiebung des MiFID II Einführungstermins auf den 2. Januar 2018 final abgeschlossen. Die aus MiFID II resultierenden Anpassungen hinsichtlich der Beratungsdokumentation sind somit auch zum 2. Januar 2018 erstmals anzuwenden.

Welche weiteren parlamentarischen Schritte sind auf der Ebene der EU und für die Umsetzung in Deutschland vorgesehen?

Hartmann: Das  Lamfalussy-Verfahrens ist sehr komplex. In aller Kürze kann man sagen: Mit der Verschiebung der Einführung von MiFID II auf den 2.1.2018 wird nun auch die Veröffentlichung der nationalen Regulierung auf den 1.7.2017 verschoben. Dies gibt den nationalen Gesetzgebern ausreichend Zeit – lässt globalen Finanzdienstleistern aber auch nur ein halbes Jahr Zeit für die nationale Umsetzung. Finanzdienstleister, die in vielen Ländern der EU Geschäfte betreiben müssen dann im Zweifel in einem halben Jahr diverse nationale Besonderheiten umsetzen, wenn sich die nationalen Gesetzgeber nicht sehr eng an die europäischen Vorgaben anlehnen.

Welche Eckpunkte der nationalen Umsetzung dieser EU-Vorgaben sind zum jetzigen Zeitpunkt bereits absehbar?

Hartmann: Deutschland wird sich im Rahmen der nationalen Umsetzung sehr nahe an den europäischen Vorgaben orientieren. Dies wird darüber hinaus auch sehr genau von der ESMA beobachtet, die extra eine Abteilung zur Sicherstellung einer europaweit möglichst einheitlichen Umsetzung eingerichtet hat. Der nationale Regulator wird sehr viel Wert auf die Verbraucherschutzthemen legen.

Warum hat sich das deutsche Modell des Beratungsprotokolls aus Ihrer Sicht in der Vergangenheit bewährt?

Daniel Wildhirt: Die Einführung des Beratungsprotokolls in Deutschland hat dazu geführt, den Aspekt der Beratungsqualität stärker in den Fokus von Aufsicht und Finanzdienstleister zu rücken. Auch zur Vermeidung von Fehlern bei der Erstellung der Beratungsprotokolle haben die Finanzdienstleister hohe Investitionen in die technische Unterstützung der Beratungsgespräche getätigt. Darüber hinaus wurde die Aus- und Weiterbildung der Berater deutlich intensiviert.

In Summe haben alle diese und andere Maßnahmen sicherlich dazu beigetragen, die Beratungsqualität in Deutschland in punkto Wertpapieranlagen zu verbessern. Zu bedenken ist aber auch, dass der Aufwand, den die Institute hierfür aufbringen mussten, so bedeutend ist, dass die Diskussion um die Profitabilität des Wertpapierdienstleistungsgeschäfts entfacht wurde.

Tipps der Redaktion