LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in Aus der Fondsbranche: neue ProdukteLesedauer: 2 Minuten

Serie Makler-Tipps zur BU-Beratung, Teil 3 So gehen Berater und Kunden bei Falschdiagnosen vor

Thomas Schösser, Versicherungsmakler für Private Krankenversicherung, Renten- & Berufsunfähigkeitsversicherung
Thomas Schösser, Versicherungsmakler für Private Krankenversicherung, Renten- & Berufsunfähigkeitsversicherung

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht: Das gilt auch in Sachen Berufsunfähigkeits-Versicherung. Denn wer bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen wichtige Vorerkrankungen und Diagnosen nicht angibt, kann im Leistungsfall leer ausgehen. Die Aufgabe des Maklers ist es unter anderem seinen Kunden davon zu bewahren. 

Auch wenn in der Krankenakte eine falsche Diagnose steht, von der der Versicherte nichts weiß und die er folglich nicht angibt, kann es zu Problemen kommen. Was Makler und ihre Kunden bei solchen Falschdiagnosen tun können, erklärt Versicherungsmakler Thomas Schösser in seinem Blog

Wie kann es zu Falschdiagnosen kommen?

Doch wie kommt es zu Falschdiagnosen? Gesetzlich Versicherte haben keinen direkten Überblick darüber, was genau bei ihnen diagnostiziert wurde und was die Behandler mit der Verrechnungsstelle abgerechnet haben, erklärt Schösser. Aber auch Privatversicherte begutachten die Diagnoseschlüssel auf ihren Rechnungen nicht immer. Schließlich seien Patienten in den meisten Fällen medizinische Laien, die mit Fachbegriffen von Ärzten nicht jeden Tag zu tun haben.

Tipps der Redaktion