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Beraterstudie: EU-Vermittlerrichtlinie kostet Ausschließlichkeitsvertreter 2,5 Minuten

Quelle: Istock
Quelle: Istock
Seit Mai 2007 gilt im deutschen Versicherungsvertrieb die EU-Vermittlerrichtlinie, die eine gute Beratungsqualität sichern soll. Damit weitete der Gesetzgeber die Beratungspflichten von Vertretern und Makler aus. Der von der Branche befürchtete zeitliche Mehraufwand hält sich hingegen in Grenzen.

63 Minuten dauerte im Jahr 2009 die durchschnittliche Beratung eines Kunden durch einen Ausschließlichkeitsvertreter. Das sind gerade einmal 2,5 Minuten mehr als vor der EU-Vermittlerrichtlinie im Jahr 2007. Bei Maklern stieg die Gesprächsdauer um 8 Minuten: Nun nehmen sie sich für einen Kunden im Schnitt 91 statt wie früher 83 Minuten Zeit.
Dies geht aus einer Studie hervor, die die Universität Hannover im Auftrag des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) durchgeführt hat. Dabei wurden 742 Versicherungsvermittler – davon 91 Prozent Ausschließlichkeitsvertreter und 9 Prozent Makler – befragt.

Auch die Zeit, die die Berater zur Vor- und Nachbereitung von Kundengesprächen brauchen, ist so gut wie gleich geblieben. Ob der von der Richtlinie vorgeschriebene höhere Ausbildungs- und Verwaltungsaufwand die Kosten in die Höhe getrieben hat, haben die Forscher allerdings nicht gefragt.

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