Beraterverband AfW gegen Provisionsdeckelung
Frank Rottenbacher, AfW
Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistungen betont, er habe sich stets klar gegen „Provisionsexzesse“ ausgesprochen und die damit verbundene Pauschalverurteilung aller Vermittler deutlich zurückgewiesen.
Eine Deckelung der Provisionen wäre aus Sicht des AfW jedoch ein massiver Eingriff in die Privatautonomie und ein ordnungspolitischer Fehler. Es könnte auch der Eintritt in eine Provisionsregulierung weiterer Bereiche werden. „Wenige Marktteilnehmer haben in der Vergangenheit unverhältnismäßig hohe Provisionen erhalten. Das rechtfertigt aus unserer Sicht keine staatlichen Eingriffe, die weitere Regulierungsbegehrlichkeiten wecken könnten“, so AfW-Vorstand Frank Rottenbacher.
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hatte sich bereits ähnlich geäußert und die Pläne der Unionsfraktion, die Provisionen auf maximal acht Monatsbeiträge zu begrenzen, abgelehnt.
Der AfW betont zudem, man müsse eine sachgerechten Vergütung für eine professionelle Beratung, Kundenbetreuung und die Serviceangebote externer Dienstleister (zum Beispiel Software, Research) sicherstellen. „Wer zu Recht Qualität in der Beratung fordert, muss sie auch durch einen angemessenen Gesetzesrahmen ermöglichen. Die besten Regeln nützen nichts, wenn es am Ende keine Vermittler gibt, die sie mangels Einkommen noch umsetzen können“, so Rottenbacher.
Eine Deckelung der Provisionen wäre aus Sicht des AfW jedoch ein massiver Eingriff in die Privatautonomie und ein ordnungspolitischer Fehler. Es könnte auch der Eintritt in eine Provisionsregulierung weiterer Bereiche werden. „Wenige Marktteilnehmer haben in der Vergangenheit unverhältnismäßig hohe Provisionen erhalten. Das rechtfertigt aus unserer Sicht keine staatlichen Eingriffe, die weitere Regulierungsbegehrlichkeiten wecken könnten“, so AfW-Vorstand Frank Rottenbacher.
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hatte sich bereits ähnlich geäußert und die Pläne der Unionsfraktion, die Provisionen auf maximal acht Monatsbeiträge zu begrenzen, abgelehnt.
Der AfW betont zudem, man müsse eine sachgerechten Vergütung für eine professionelle Beratung, Kundenbetreuung und die Serviceangebote externer Dienstleister (zum Beispiel Software, Research) sicherstellen. „Wer zu Recht Qualität in der Beratung fordert, muss sie auch durch einen angemessenen Gesetzesrahmen ermöglichen. Die besten Regeln nützen nichts, wenn es am Ende keine Vermittler gibt, die sie mangels Einkommen noch umsetzen können“, so Rottenbacher.