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Beratungsangebot Wer berät Deutschland?

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Zumindest die Qualifikation der Bankmitarbeiter sichert einen gewissen Mindeststandard, auch wenn in vielen Fällen das Produktangebot auf das hauseigene Sortiment eingeschränkt und Vertriebsvorgaben unterlegen ist. Seit einiger Zeit bietet die Bafin die Möglichkeit, sich direkt über einen Bankberater zu beschweren.

Bankenunabhängige Beratung nach KWG


Im Gegensatz zu Bankberatern reden wir hier nur über wenige hundert Personen, die ebenfalls im Bafin Register als Berater eingetragen sind. Bei den Anbietern handelt es sich meist um kleinere vermögensberatende Boutiquen bis zu größeren bankunabhängigen Vermögensverwaltern, die vollkommen produktunabhängig in allen denkbaren Finanzinstrumenten beraten dürfen.

In dieser Gruppe befinden sich analog den Banken Anbieter, die gegen Provision, gegen Honorar oder auch in einer Mischform für ihre Kunden arbeiten. In der Regel verfügen die Anbieter über eine überdurchschnittliche Qualifikation, was allein natürlich keine bessere Beratung garantiert.

Einige wenige dieser Anbieter haben sich bisher im Honoraranlageberater-Register der Bafin eintragen lassen. Die Resonanz enttäuscht, wenn man die von der Politik projizierten Vorteile für die Kunden sieht.

Allerdings gibt es bei Umsetzung für die Finanzdienstleister einige Probleme, die zu einer nicht zu rechtfertigenden steuerlichen Benachteiligung der Kunden gegenüber anderen Honorarmodellen führen. Solange hier auf ungleichem Terrain agiert wird, dürfte sich die Anzahl der Anbieter kaum erhöhen.

Bankenunabhängige Beratung nach GewO

In diesem Segment bewegen sich gut 40.000 Berater und Vermittler. Die Begriffe ‚Berater‘ und ‚Vermittler‘ sind nur schwer zu unterscheiden, aber in der Regel handelt es sich bei den Anbietern (in der Regel Versicherungen, Altersvorsorgeberatungen, Fondsvermittler) um sogenannte Abschlussvermittler, die in ausgewählten Produkten (meist offene und geschlossene Fonds, Versicherungen) den Kunden anlagegerecht beraten und ihm das Produkt gegen Provision verkaufen.

Parallel zur Einführung der Honorarberatung im KWG wurde diese auch in der GewO etabliert. Von der Gewerbeaufsicht oder der IHK lizensierte Finanzdienstleister haben nun die Möglichkeit, ausschließlich als Honorarberater zu agieren.

In der Konsequenz unterscheiden die Gesetze einen Honorar-Anlageberater (KWG-Lizenz und uneingeschränkte Produktberatung) von einem Honorar-Finanzanlagenberater (Gewerbeaufsicht und eingeschränkte Finanzinstrumente).

Aufgrund der Nähe dieser Begriffe ist die Unterscheidung für den interessierten Anleger nahezu unmöglich und eine detaillierte Aufklärung zum Beispiel zu Honorarfragen und deren komplexen steuerlichen Behandlung wirkt eher abschreckend als vertrauenserweckend.

Da kann auch der von der Bundesregierung im Internet freigeschaltete Wegweiser http://www.wegweiser-finanzberatung.de nur einen Überblick in Auszügen bieten. Die Lösung für eine bessere Anlageberatung in Deutschland liegt in der frühzeitigen Aufklärung des Anlegers, am besten im Rahmen einer ökonomischen Schulbildung. Hier ist es aber noch ein weiter Weg…

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