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Beratungsprotokoll, Haftungsfallen, Provisionen Das sind die 4 grundlegenden Veränderungen für Finanzvermittler

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Provisions- oder Honorar-Vergütung?

Provisionen, ob Abschluss- oder Folge/Pflege dürfen nur noch bei Nachweis eines „Beratungsmehrwertes“ gezahlt werden. Dass sich Finanzvermittler mit Honorarmodellen beschäftigen sollten, empfehlen deshalb erste Pools. Wenn Vermittlungs-Provisionen bei Geldanlagen fließen, müssen Pools/Emittenten diese Beratungsmehrwertnachweise einfordern/dokumentieren.

Für Finanzvermittler ist es jedoch egal, ob und welche „Beratungsmehrwert-Nachweise“ Emittenten oder Pools eingereicht werden, denn diese helfen nicht als Beweismittel vor Gericht. Hier sind Beratungsablauf und Inhalte selber detailliert zu belegen.

Maßnahmen zur nachhaltigen Berufszukunft

Die Trennung von Beratung und Verkauf als zwei Dienstleistungsbereiche wird ab 2018 für die Geldanlage- und Altersvorsorgeberatung überlebensnotwendig. Nur wer kurzfristig lernt, seinen Beratungsaufwand mit einer Aufwandspauschale abzusichern, wenn es nicht zu zeitnahen Abschlüssen kommt, wird noch Freude an diesen Themenbereichen haben.

Hintergrund ist der - von der „ganzheitlichen Finanzberatung“ her bekannte - Beratungsablauf von drei bis vier Terminen (mindestens drei bis fünf Stunden), ohne den es keine „Beweislastumkehr“ vor Gericht geben wird.

Und da nicht nur vor dem Abschluss, sondern auch in der Folge die Produkt-Verträglichkeit geprüft werden muss, sollte die „private Finanzplanung“ als Sicherheitskonzept zur Vermeidung bekannter Fehler, als „Hausarzt für Finanzen für ewige finanzielle Gesundheit“, oder bei Firmen bekannt als DIN ISO 9001 Qualitätsmanagement für die Bewerbung eigener fehlerfreier Dienstleistungen, zur Grundausstattung der Dienstleistungspalette eines Finanzdienstleisters gehören.

Zum Autor

Bankkaufmann Frank L. Braun ist Certified Financial Planner und Geschäftsführer der MWS Braun GmbH, die Software für private Finanzplaner nach DIN ISO 22222 anbietet. Im zweiten Teil seines Gastbeitrags erklärt er, wie Einsteiger in die Honorarberatung eine ganzheitliche Finanzberatung ihrer Kunden als eigenständige Dienstleistung abrechnen können.

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