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Berufsunfähigkeitsversicherung Checkliste für Berater: Gesundheitsfragen beim BU-Abschluss

Der promovierte Jurist Alexander T. Schäfer ist Fachanwalt für Medizin- und Versicherungsrecht in der Frankfurter Kanzlei <a href='http://www.atsrecht.de' target='_blank'> Bürgle Schäfer Rechtsanwälte</a>.
Der promovierte Jurist Alexander T. Schäfer ist Fachanwalt für Medizin- und Versicherungsrecht in der Frankfurter Kanzlei Bürgle Schäfer Rechtsanwälte.
Wer einen Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag abschließen möchte, muss regelmäßig Angaben zu früheren Erkrankungen und medizinischen Behandlungen machen. Diese Fragen sind üblicherweise im Antragsbogen enthalten. Der Umfang der erbetenen Informationen unterscheidet sich je nach Versicherer sowohl hinsichtlich des zeitlichen Rahmens als auch der Art der Behandlungen und Erkrankungen mitunter.

Regelmäßig will der Versicherer aber sowohl über frühere und bestehende Erkrankungen sowie ambulante und stationäre Behandlungen informiert werden. In Abhängigkeit davon geht es meist um die vergangenen drei bis zehn Jahre.

Risikos des Eintritts

Der Versicherer bezweckt damit, Klarheit über die Größe des Risikos des Eintritts des Versicherungsfalles zu erlangen. Der Versicherer gleicht die Angaben mit seinen Erfahrungswerten aus anderen Versicherungsfällen ab. Je größer der Eintritt dieses Risikos ist, umso höher werden die Prämien angesetzt oder wird der Vertragsschluss womöglich sogar ganz abgelehnt.

Die gesetzliche Grundlage für diese Datenerhebung ist in Paragraf 19 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt. Das Gesetz nennt diese Angaben „bekannte Gefahrumstände“. Schon aus der Formulierung des Gesetzgebers wird also deutlich, dass es um die Risikobewertung geht.

Fatale Folgen

Der Antragsteller hat naturgemäß ein Interesse daran, dass das Risiko des Eintritts des Versicherungsfalles bei ihm als weitgehende gering eingeschätzt wird. Die Versuchung, den eigenen Gesundheitszustand besser darzustellen als er ist, ist hoch. Aber auch das Risiko, durch eine unaufmerksame Bearbeitung der Antragsfragen falsche oder lückenhafte Angaben zu machen, ist hoch. Das aber kann fatale Folgen haben.

Wird der Fehler entdeckt – häufig wenn es zum Versicherungsfall gekommen ist – droht im schlimmsten Fall der Verlust jeglicher Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag. Der Versicherungsnehmer ist deshalb gut beraten, sich den Gesundheitsfragen mit erhöhter Aufmerksamkeit zu widmen. Was sich einfach anhört, stellt die Versicherten in der Praxis häufig vor große Probleme, bei denen auch erfahrene Versicherungsvermittler nicht immer die richtigen Hinweise geben.

Abgrenzung schwer

Das Hauptproblem besteht darin, dass Krankheiten ohne längere Arbeitsunfähigkeit und ohne Krankenhausaufenthalte, häufig schon nach zwei oder drei Jahren nicht mehr erinnert werden. Es ist auch kaum möglich, sich an alle Arztbesuche zu erinnern. Tatsächlich ist es auch so, dass nicht jeder „Schnupfen“ oder befundlose Untersuchungen anzugeben sind.

Die Abgrenzung ist aber nicht leicht und im Versicherungsfall suchen die Versicherer natürlich auch nach Gründen, um nicht leisten zu müssen. Außerdem werden die Angaben im Rahmen der Antragstellung zusammen mit anderen Angaben zur Person und dem gewünschten Versicherungsumfang erfasst. Es ist verständlich, wenn man diese Fragen dann alle auf einmal beantworten möchte, sodass der Antrag im Anschluss auch gleich an den Versicherer gerichtet werden kann.


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