LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in VersicherungenLesedauer: 4 Minuten

Berufsunfähigkeitsversicherung Checkliste für Berater: Gesundheitsfragen beim BU-Abschluss

Seite 2 / 2


Unrichtige Angaben in Akten

Ein großes Problem sind zudem unrichtige Angaben in den Akten der Ärzte. Dies ist ein gar nicht so seltenes Problem. Ein Grund hierfür liegt sicherlich darin, dass jeder ärztlichen Maßnahme auch eine Diagnose zugrundegelegt werden muss.

Wer sich beim Arzt also über Schlafstörungen wegen starker beruflicher Belastungen beklagt und um ein Medikament bittet, muss damit rechnen, dass der Arzt eine psychische Erkrankung notiert. Gerade psychische Erkrankungen – auch leichtere – werden von den Versicherern als großes Risiko in der Berufsunfähigkeitsversicherung angesehen.

Begleitsymptome hochgestuft

Immer wieder werden auch Fälle bekannt, bei denen Ärzte mit Kassenarztzulassung und psychotherapeutischer Zusatzqualifikation aus abrechnungstechnischen Gründen Begleitsymptome von rein körperlichen Erkrankungen wie einer Grippe zu psychischen Beschwerden mit eigenem Krankheitsbild hochstufen.

Der Patient erfährt davon in der Regel nichts, da die Abrechnungen der Ärzte gegenüber den kassenärztlichen Vereinigungen dem Patienten nur auf Antrag von der Krankenkassen zugänglich gemacht werden.

Folgende Hinweise sollte man daher kennen und beherzigen:

- Beantwortet werden müssen nur solche Fragen, die auch (in Textform) gestellt wurden. Diese müssen aufmerksam gelesen werden. Privat Krankenversicherte können meistens gut anhand der Behandlungsrechnungen nachvollziehen, welche Behandlungen in den vergangenen Jahren stattgefunden haben. Man sollte sich auch nicht scheuen, selbst beim Arzt nachzufragen. Ist man sich bei der Antwort nicht sicher, sollte man dies deutlich machen. Der Versicherer wird dann gegebenenfalls bei den Ärzten nachfragen.

- Die Entscheidung darüber, welche Behandlungen und Erkrankungen angegeben werden, sollte nicht dem Versicherungsvermittler überlassen werden. Denn die Vollständigkeit und Richtigkeit der Antworten bestätigt der Antragsteller mit seiner Unterschrift.

- Wer befürchtet, wegen eine schweren Erkrankung ablehnt zu werden, sollte über den Versicherungsvermittler eine anonyme Voranfrage unter Angabe der Erkrankung stellen. Im Zweifelsfalle ist es besser zu warten, bis der abgefragte Zeitraum vergangen ist, und den Antrag erst dann zu stellen.

- Wer nach Vertragsbeginn erkennt, dass er versehentlich falsche Angaben gegenüber dem Versicherer gemacht hat, sollte nicht auf eigene Faust versuchen, dies nachträglich zu korrigieren. Das gilt vor allem dann, wenn der Versicherungsfall schon eingetreten ist. Zwar bedeutet nicht jede unrichtige Angabe den Verlust des Versicherungsschutzes. Die Beurteilung ist für den Laien alleine aber kaum möglich. Deshalb sollte man in diesem Fall sich professionellen Rat von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht holen.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion