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Aktualisiert am 14.09.2016 - 12:21 Uhrin Recht & SteuernLesedauer: 3 Minuten

Berufsunfähigkeitsversicherung Das ist wichtig beim BU-Leistungsantrag

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Das gerichtliche Verfahren erörtert

Um den Versicherungsnehmer auf alle Möglichkeiten und Eventualitäten eines Ausgangs des Berufsunfähigkeits-, beziehungsweise Leistungsantrags-Verfahrens hinzuweisen, wurden selbstverständlich auch in diesem „frühen“ Stadium des BU-Verfahrens ein etwaiges gerichtliches Verfahren erörtert sowie insbesondere auf die entsprechende Beweislast hingewiesen.

Auch etwaige Kostenrisiken eines außergerichtlichen sowie gerichtlichen Verfahrens wurden dem Versicherungsnehmer transparent dargelegt und nachvollziehbar aufgezeigt.

Anerkennung nach nur zehn Tagen

Bereits nach zehn Tagen wurde der Leistungsantrag durch den Versicherer vollumfänglich bewilligt. Dementsprechend musste kein förmliches Verfahren gegen den Versicherer geführt werden, da alle vertraglichen Ansprüche des Versicherungsnehmers unbefristet anerkannt wurden.

Der Versicherer kehrte dabei rückwirkend alle vertragsgemäßen Leistungen an den Versicherungsnehmer aus. Dazu gehörten nicht nur die Berufsunfähigkeitsrenten, sondern auch die in der Vergangenheit zu viel gezahlten Beiträge, die für den Zeitraum der Berufsunfähigkeit zurückerstattet und für die Zukunft gestundet wurden.

Qualifizierte Begleitung zahlt sich aus

Das sogenannte „Berufsunfähigkeits-Verfahren“ beginnt bereits mit dem Leistungsantrag. Aus diesem Grund sollte frühestmöglich kompetente und qualifizierte Unterstützung in Anspruch genommen werden, damit „unvorhersehbare Risiken und Probleme“ des BU-Verfahrens vorhersehbar und damit kalkulierbar werden.

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