LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
Lesedauer: 1 Minute

Berufsunfähigkeitsversicherungen Kleinleins ironischer Blick auf BU-Risiken im Kiosk

Axel Kleinlein
Axel Kleinlein
„Besser Zigaretten rauchen als sie zu verkaufen“, rät BdV-Chef Axel Kleinlein augenzwinkernd in einem aktuellen Blogbeitrag. Der Verbraucherschützer zitiert ein Berechnungsbeispiel für die Kalkulation von Berufsunfähigkeitsrisiken, das ihm wenig stimmig erscheinen will:

Gemäß der Sterbetafel DAV08T, Berechnungsgrundlage für viele Versicherer, habe eine 40-jährige Raucherin noch 34 Lebensjahre vor sich. Das sei eine um knapp 20 Prozent geringere Lebenserwartung als eine vergleichbare Nichtraucherin. So weit, so Herrn Kleinlein ersichtlich.

Wieso aber nach den Bedingungen eines BU-Anbieters am Markt eine Einzelhändlerin, die Zeitschriften und Tabakwaren verkauft, gleich die doppelte monatliche Summe (860 Euro) für ihre BU-Versicherung berappen muss wie etwa eine Obsthändlerin (440 Euro), erscheint Kleinlein wenig plausibel. Auch müsse ein „Hochbautechniker“ eine um 40 Prozent höhere monatliche Summe für seine Absicherung zahlen als ein „Techniker (Hochbau)“.

Kleinleins Fazit: Berufsunfähigkeitsversicherer legen zur Berechnung von Risiken mitunter Kategorien an, die die Wirklichkeit verzerren. Viele Versicherte zahlen dadurch ungerechtfertigt hohe Versicherungsbeiträge.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion