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in VersicherungenLesedauer: 2 Minuten

Beschluss im Bundestag Lebensversicherungsreformgesetz ist durch

In Deutschland gibt es zirka 88 Millionen Lebensversicherungsverträge. Das aktuelle Niedrigzinsumfeld gefährde nach Meinung der Bundesregierung allerdings die Stabilität der Versicherer und damit die Altersvorsorge der Kunden. Deshalb sah sie sich zum Handeln gezwungen und legte dem Bundestag heute den Entwurf des Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) zur Abstimmung vor.

Kernpunkte sind:

Begrenzung der Ausschüttungen aus den Bewertungsreserven
Senkung der Garantiezinsen für Neuverträge auf 1,25 Prozent
Senkung der Abschlusskosten auf 25 Promille (Zillmerung)
Kunden werden zu 90 Prozent statt 75 Prozent an den Gewinnen beteiligt
Ausschüttungssperre für Dividenden
Detailliertere Ausweisung der Gewinne
Mehr Kontrollbefugnisse für die Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin)

Die Offenlegung der Abschlussprovisionen wurde aus dem Entwurf gestrichen. Stattdessen soll es Kenngrößen wie bei Riester-Verträgen geben, um das Preis-Leistungsverhältnis der Beratung darzustellen. Diesen Punkt kritisiert Gerhard Schick von den Grünen, denn damit sei der provisionsorientierten Beratung weiterhin Tür und Tor geöffnet.

Susanna Karawanskij von der Linken hält den Gesetzesentwurf ebenfalls für mangelhaft, denn das Tempo des LVRG sei nicht nachvollziehbar. Der Stresstest der Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) habe gezeigt, dass die Lebensversicherer über genügend Risikotragfähigkeit verfüge. Eine ausführlichere Debatte um die Inhalte der Reform sei deshalb durchaus möglich gewesen.

Verteidigt wurde der Entwurf unter anderem von Anja Karliczek, CDU. Sie argumentierte, die Stabilität der Lebensversicherer sei davon abhängig, dass keine unnötige Liquidität mehr abfließe. Das Niedrigzinsumfeld stelle für zirka ein Drittel der Lebensversicherer ein Risiko dar.

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