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Besonderheiten berücksichtigen GDV über die PRIIP-Verordnung

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) haben ein Diskussionspapier zur Ausgestaltung der Produktinformationsblätter für Finanzprodukte wie Investmentfonds, kapitalbildende Lebensversicherungen und Zertifikate vorgelegt. Nach dem Fondsverband BVI äußert sich nun auch der Versichererverband GDV zu dem Papier. 

Man begrüße grundsätzlich den Ansatz, durch standardisierte Produktinformationsblätter mehr Transparenz und Schutz für den Verbraucher zu schaffen, so der Verband. Allerdings müssten seiner Ansicht nach die Besonderheiten der Versicherungsprodukte adäquat berücksichtigt werden. 

So dürfen Prämien zur Absicherung biometrischer Risiken nicht als Kosten zu Lasten der Rendite betrachtet werden, fordern die Versicherer. Schließlich erhielten die Kunden als Gegenleistung für diese Prämie Versicherungsschutz.

Außerdem kritisiert der GDV die „Total Cost Ratio” als Meßlate für die Kosten eines Produkts. Die Kennzahl „Reduction in Yield” sei als Kostenindikator besser geeignet, so der Verband.

Der Risiko/Rendite-Indikator soll auf einem in die Zukunft gerichteten stochastischen Modell mit vorgeschriebenen Parametern basieren, so der GDV weiter. Auf Grund der langen Laufzeiten der Versicherungsanlageprodukte wären die Ergebnisse anderer Modelle instabil und nicht aussagekräftig.

Sinnvoll sind nach GDV-Auffassung auch Beispielrechnungen zur Wertentwicklung unter verschiedenen Szenarien, da sie für den Verbraucher nachvollziehbar sind.

Hintergrundinfo: Am 9. Dezember 2014 wurde die PRIIPs-Verordnung (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products) im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die Verordnung schafft einen neuen Informationsstandard für alle verpackten Anlageprodukte. Als „verpackt“ gelten Produkte, die das Geld der Kunden indirekt am Kapitalmarkt anlegen oder deren Rückzahlungsanspruch in sonstiger Weise an die Wertentwicklung bestimmter Papiere oder Referenzwerte gekoppelt ist.

Künftig erhalten Verbraucher in der EU für alle verpackten Finanzprodukte wie Investmentfonds, kapitalbildende Lebensversicherungen und Zertifikate ein einheitliches Informationsblatt nach dem Vorbild des Key Information Document (KID). Letzteres ist für Publikumsfonds bereits seit Mitte 2011 vorgeschrieben.

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