Bessere Vergleichbarkeit für Makler
GDV stellt Musterbedingungen für Cyber-Versicherungen vor
Der Versicherungsverband GDV hat unverbindliche Musterbedingungen für eine Cyber-Versicherung ausgearbeitet. Diese seien speziell auf die Bedürfnisse von Unternehmen mit einem Umsatz bis 50 Millionen Euro und einer Größe bis 250 Mitarbeiter zugeschnitten, berichtet der Verband. Welchen Zweck die unverbindlichen Musterbedingungen haben, erfahren Sie hier.