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in Courtagen im VersicherungsvertriebLesedauer: 2 Minuten

Besteuerung von Firmenerben Erbschaftsteuerstreit geht in die nächste Runde

Brandenburgs Finanzminister Christian Görke (Linke) kritisierte am Freitag im Bundesrat die „viel zu weitgehenden Verschonungsregeln“ und mahnte, dass mit der geplanten Regelung dem Staat Mindereinnahmen drohten statt der ursprünglich anvisierten Mehreinnahmen von 200 Millionen Euro. Schleswig Holsteins Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) will nun zum „Ursprung“ der Diskussion zurückkehren und auf Basis des ursprünglichen Eckpunktepapiers von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble weiterverhandeln.

Aus der Wirtschaft kommt dagegen Kritik. „Das Einleiten des Vermittlungsverfahrens verlängert den Gesetzgebungsprozess und hat für die Familienunternehmen ein Andauern der Rechtsunsicherheit zur Folge“, mahnt DiHK Präsident Eric Schweitzer. Es sei dringend notwendig, dass die Politik die vorläufige Gültigkeit des Gesetzes klarstelle.

„Die Politik sollte sich jetzt zügig zusammensetzen und eine Lösung finden“, fordert auch der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel. Unternehmer müssten wissen, welche Steuerregeln gelten, wenn sie ihr Unternehmen übertragen.

Im Dezember 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht die umfassende Steuerbefreiung für große Firmenerben gekippt. Auf Basis eines Gesetzentwurfs von Finanzminister Schäuble hatte sich die SPD und die Unionsfraktion nach monatelangen Verhandlungen auf einen Kompromiss verständigt. CSU-Chef Horst Seehofer bremste den Kompromiss jedoch aus mit der Forderung nach einer weitergehenden Steuerbefreiung für Firmenerben. Nach wochenlangem Ringen einigten sich am 20. Juni Bundesfinanzminister Schäuble mit Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) und CSU-Chef Seehofer auf einen Kompromiss, der am Freitag im Bundesrat nun gescheitert ist.

Bundesfinanzstaatssekretär Michael Meister hatte eine zügige Regelung angemahnt, um Unternehmen Planungssicherheit zu sichern. Er habe keine große Hoffnung, dass es im Zuge des Vermittlungsverfahrens zu einer besseren Lösung kommen werde, da schon jetzt die Verhandlungen sehr „mühevoll“ waren und die Positionen sehr unterschiedlich seien.

Die Regelung sieht vor, dass Erben ab einem Vermögen von 26 Millionen Euro erst nach einer Bedürfnisprüfung von der Erbschaftsteuer befreit werden können. Um von der Steuerschuld befreit zu werden müssen die Erben nachweisen, dass das Privatvermögen nicht reicht, um die Erbschaftsteuer zu zahlen. Das Privatvermögen kann ansonsten zur Hälfte herangezogen werden. Bei einem Erbe ab 90 Millionen Euro entfällt die Verschonungsregelung.

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