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Betriebliche Altersversorgung Vier Hebel für eine erfolgreiche Altersvorsorge

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Hebel 1: Entgeltumwandlung fördern

Die Entgeltumwandlung ist im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) ein Instrument, das für Arbeitnehmer große Vorteile bietet. Allem voran ist die staatliche Förderung zu nennen: Nach Paragraf 3.63 des Einkommensteuergesetzes (EStG) kann ein Teil des Gehalts steuer- und sozialversicherungsfrei angelegt werden. Konkret: Bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (maximal 242 Euro) können monatlich in die Entgeltumwandlung fließen; hinzu kommen ebenfalls steuerfrei jährlich bis zu 1.800 Euro, wenn keine Altzusage mit Pauschalversteuerung vor 2005 besteht.

Darüber hinaus kann mit einer Entgeltumwandlung auch der Berufsunfähigkeitsschutz sinnvoll erweitert werden. Und Arbeitgeber können bei ihren Mitarbeitern zusätzlich punkten: Indem sie den über die Entgeltumwandlung gesparten Arbeitgeberanteil an den Sozialabgaben für den Vorsorgevertrag des Mitarbeiters verwenden.

Turbo für die Absicherung

Den Mitarbeitern wird so ein besonders einfacher und lukrativer Einstieg in die Altersvorsorge ermöglicht. Und der Arbeitgeber kann so soziale Verantwortung beweisen, ohne dass sich die Personalkosten erhöhen.

Eine Beispielrechnung zeigt: Aus 50 Euro monatlichem Nettoaufwand für den Arbeitnehmer können durch die Steuerersparnis und die beigesteuerte Lohnnebenkostenersparnis durch den Arbeitgeber so schnell 120 Euro für die Altersvorsorge werden – woraus sich wiederum eine deutliche Steigerung der Kapitalzahlung für die Rente ergibt (siehe Grafik).



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