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Aktualisiert am 05.12.2012 - 15:59 Uhrin VersicherungenLesedauer: 7 Minuten

Betriebliche Altersversorgung: Wo es hakt und welche Lösungen Anbieter liefern

(Quelle: Fotolia)
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2011 lief es vergleichsweise rund: Der Versicherungsverband GDV meldete unlängst 1,1 Millionen neue Verträge für die betriebliche Altersversorgung (bAV). Das ist ein Plus von knapp 16 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das Aufleben der Nachfrage kommt nicht von ungefähr, sondern ist einer angekündigten gesetzlichen Änderung zu verdanken.

Aufgrund der Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre wurde auch die steuerliche Untergrenze für den vorgezogenen Rentenbeginn angepasst. Für Zusagen aus der betrieblichen Altersversorgung (bAV), die seit dem 1. Januar 2012 erteilt werden, gilt nicht mehr die Vollendung des 60. sondern des 62. Lebensjahrs als frühester Beginn der Auszahlung einer steuerlich geförderten Rente.

Rechtsanspruch für Arbeitnehmer

Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, einen Rechtsanspruch auf eine Betriebsrente durch Entgeltumwandlung – und kann dabei auf die finanzielle Unterstützung vom Staat zählen.

Bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung – das sind in diesem Jahr 2.688 Euro – können die Arbeitnehmer von ihrem Bruttogehalt steuer- und sozialabgabenfrei in eine Betriebsrente einzahlen.

Die bAV-Offensive des Staates war dringend nötig, um die Lücke zu schließen, die das Absenken der gesetzlichen Rente reißt. Zurzeit macht die betriebliche Vorsorge nur rund 5 Prozent der Alterseinkommen der Deutschen aus.

Hauptblock mit rund 85 Prozent ist die gesetzliche Vorsorge. Bernd Raffelhüschen, Wirtschaftsprofessor an der Universität Freiburg, schätzt, dass ihr Anteil in 25 Jahren auf etwa zwei Drittel geschrumpft sein wird.
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