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Betriebliche Altersvorsorge: Führungskräfte brauchen qualifizierte Beratung

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Direktversicherung plus Pensionszusage

Der Manager zahlt dann über die Entgeltumwandlung seine 2.592 Euro beispielsweise in eine Direktversicherung ein. Darüber hinaus entscheidet sich vielleicht sein Arbeitgeber, ihn stärker an den Betrieb zu binden, indem er ihm etwas zur Betriebsrente dazu gibt. Will der Mitarbeiter selbst mehr für seine spätere Rente tun, eignen sich insbesondere Pensions- beziehungsweise Direktzusagen oder die Beitragszahlung über eine Unterstützungskasse. Die beliebtesten Durchführungswege der bAV

Denn bei diesen beiden bAV-Varianten können Abteilungsleiter & Co. quasi unbegrenzt Beiträge aus ihrem Bruttoeinkommen steuerfrei in ihre spätere Rente investieren. Bei der Pensionszusage, der beliebtesten bAV-Variante hierzulande, verpflichtet sich der Arbeitgeber selbst, seinem Führungspersonal zu einem bestimmten Zeitpunkt eine gewisse Leistung auszuzahlen. Dabei ist der Gestaltungsspielraum größer als bei allen anderen  Durchführungswegen. „Nur in dieser Variante können Einmalzahlungen wie Boni oder Tantiemen flexibel und unlimitiert steuerbegünstigt in die bAV eingezahlt werden“, erklärt bAV-Spezialist Markus Stein von der Unternehmensberatung Watson Wyatt Heissmann.

Zusätzlich dazu haben Firmen alle Freiheiten, was die Anlage der Beiträge angeht, hier steht der ganze Kapitalmarkt offen. Für die versprochene Leistung muss der Arbeitgeber  Rückstellungen bilden – was allerdings von Vorteil sein kann. Macht das Unternehmen Gewinn, wird er durch die Rückstellungen gemildert, was Steuern spart. Derzeit sind die Rückstellungen allerdings eher negativ in der Branche besetzt.

Sorgenthema BilMoG

Schuld hat das im April verabschiedete Regelwerk mit dem sperrigen Namen Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, kurz BilMoG. Es fordert, dass Unternehmen diese Rückstellungen in Zukunft realistischer bewerten müssen. Nicht gerade wenige Unternehmen müssen sich deshalb gerade damit auseinandersetzen, wie sie entstandene Finanzierungslücken schließen wollen.

Hier geht es zum Interview mit Norbert Senghas, Geschäftsführer Allianz Pension Consult, zum Thema Rückstellungen und BilMoG.

Dieses Problem umgehen Unternehmen, die auf eine Unterstützungskasse (U-Kasse) setzen. Denn diese Variante ist bilanzneutral. Die U-Kasse ist eine selbstständige Einrichtung, die die bAV für einen oder mehrere Arbeitgeber regelt. Die Bilanzneutralität und ein vergleichsweise niedriger Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber gehören zu ihren großen Vorteilen. Dafür sind Manager bei der Zahlung ihrer Beiträge aber nicht so flexibel wie bei der Pensionszusage. Denn die Beiträge müssen gleichbleibend oder steigend sein,  Einmalzahlungen an die Kasse gehen nicht.

Rückdeckung im Kommen?

Obwohl der Arbeitgeber die Verwaltung der Versorgungszusage bei der U-Kasse auslagert, haben seine Manager einen Rechtsanspruch gegen ihn und nicht gegenüber der U-Kasse. Um dieses Risiko auszuschalten, gibt es die Rückdeckungsversicherung, die übrigens auch bei den Pensionszusagen durch das BilMoG verstärkten Zulauf bekommen dürfte. Hierbei zahlt der Arbeitgeber bis zum Rentenalter seiner leitenden Untergebenen Beiträge an eine Versicherungsgesellschaft. Zum vereinbarten Stichtag oder bei Tod des Managers bekommt der Arbeitgeber die Leistung vom Versicherer, aus der er die Alters- oder  Hinterbliebenenrentezahlen kann.

Fazit: Arbeitsrecht, Bilanzrecht, Steuerrecht – die betriebliche Altersvorsorge für Führungskräfte ist so ziemlich alles, nur nicht unkompliziert. Der ganze Aufwand kann sich für Berater aber lohnen, weiß Hubertus Harenberg aus eigener Erfahrung: „Fach- und Führungskräfte sind Meinungsbildner und Multiplikatoren“, so der Abteilungsleiterbetriebliche Altersvorsorge beim Lebensversicherer Swiss Life. Will heißen: Sind die Top-Leute mit ihrer betrieblichen Altersvorsorge zufrieden, „ist das der Einstieg zur Beratung der gesamten Belegschaft“.

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