Betriebliche Krankenversicherung Die bKV stellt hohe Ansprüche an Versicherungsmakler
Hohe Ansprüche an Makler
An die Makler stellt das hohe Ansprüche. Sie brauchen neben reinem Fachwissen auch Kenntnisse über die Branche, in der das Unternehmen tätig ist; Steuer- und Arbeitsrecht müssen sitzen und Beratungserfahrung im Gesundheitsmanagement schadet auch nicht. Und das schaffen, so Gladis, in der Regel nur die Makler, „die sich auf die richtigen Unternehmen und Regionen konzentrieren“.
Steuergeschenke gibt es nicht
Ein weiterer Hemmschuh in der Beratung zur bKV: „Es gibt keine Anreize in Form von Steuersubventionen oder Rechtsansprüchen des Arbeitsnehmers“, sagt Trautner. Das war nicht immer so. Bis Ende 2013 galten vom Arbeitgeber getragene Beiträge zur bKV noch als Sachlohn und waren bis zu einer Grenze von 44 Euro steuer- und sozialabgabenfrei.
Dann veröffentlichte das Bundesfinanzministerium ein Schreiben, dass diese Beiträge nun als Barlohn angesehen werden. Mit der Steuerfreiheit war es damit vorbei. Wobei: „Ob die Beiträge auch als Sachlohn bewertet werden können, ist aktuell Gegenstand zweier Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof“, sagt Rainer Ebenkamp, Leiter Gesundheit Vertriebsunterstützung der Gothaer (die Aktenzeichen zum Nachlesen: VI R 13/16 und VI R 16/17).
Pauschalversteuerung möglich
Schon jetzt gibt es aber Möglichkeiten für den Arbeitgeber, die Steuer und/oder Sozialabgaben für seinen Mitarbeiter doch zu übernehmen. Ebenkamp: „Übernimmt der Arbeitgeber die Beitragszahlung für die bKV und möchte er seinen Mitarbeiter von einer Steuerpflicht freistellen, besteht für den Arbeitgeber die Möglichkeit einer Pauschalversteuerung nach Paragraf 40 Absatz 1 Nummer 1 Einkommensteuergesetz.“
Die Steuer ist beim Betriebsstätten-Finanzamt zu beantragen und liegt inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer im Regelfall bei etwa 40 Prozent des bKV-Beitrags, so Ebenkamp.