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Aktualisiert am 28.01.2020 - 12:41 Uhrin AltersvorsorgeLesedauer: 3 Minuten

Betriebliche und private Riester-Rente im direkten Vergleich

Vorsorge schon gestemmt?
Vorsorge schon gestemmt? Arbeitnehmer haben
die Wahl zwischen betrieblicher und privater
Riester-Rente (Foto: Fotolia)

Neben dem Recht auf Entgeltumwandlung können Anleger ebenfalls darauf bestehen, dass die Vorsorge den Regeln der Riester-Rente entspricht und sie so die Riester-Zulagen in der betrieblichen Vorsorge nutzen können. Leider überwiegen bei betrieblichen Riester-Verträgen im Vergleich zur bekannten Riester-Rente ganz klar die Nachteile.

Betriebliche Riester-Verträge sind nur für drei der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge möglich: Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Die Produkte müssen nicht extra wie die privaten Riester-Angebote zertifiziert werden, es reicht, wenn sie die Riester-Regeln befolgen. Dazu gehört, dass die angesparten Beiträge verrentet werden. Eine Auszahlung des gesamten Betrags bei Rentenbeginn, wie es die normale Betriebsrente durch Entgeltumwandlung oft erlaubt, darf nicht möglich sein. Hauptnachteil des betrieblichen Riesterns ist der verdoppelte Beitrag. Die Arbeitnehmer zahlen nicht nur auf die Einzahlungen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, sondern auch ein zweites Mal, wenn sie im Alter die Rente ausbezahlt bekommen. Das ist ein eklatanter Nachteil gegenüber der privaten Riester-Rente, deren Rentenzahlungen zwar ebenfalls zu versteuern sind, aber (nach jetzigem Recht) keine Sozialversicherungsbeiträge erfordern. Bei der klassischen betrieblichen Vorsorge hingegen fallen im Alter Sozialversicherungsbeiträge an, dafür bleiben die Einzahlungen in der Ansparphase davon verschont. Zudem büßt der Sparer selbst einiges an Flexibilität der privaten Riester-Verträge ein. Wechselt er etwa den Arbeitgeber, steht es ihm zwar gesetzlich zu, seine betriebliche Vorsorge mitzunehmen beziehungsweise auf einen neuen Vertrag zu übertragen. In der Praxis ist die Portabilität der Verträge allerdings nicht so einfach umzusetzen wie auf dem Papier. Auch für den Kauf eines Eigenheims darf das Vermögen eines betrieblichen Vertrags nicht angerührt werden. Private Verträge können dafür genutzt werden. Der einzige Vorteil einer betrieblichen Riester-Vorsorge könnte die Kostenersparnis durch einen günstigen Gruppentarif sein. Dazu müssten aber viele Kollegen mitziehen. Und der Kostenvorteil gleicht kaum die doppelten Sozialversicherungsbeiträge aus. Selbst die Anbieter sind von Betriebs-Riester-Renten nicht überzeugt. Die Allianz etwa hat gerade einmal knapp 4.000 solcher Verträge abgesetzt und sieht die sinnvollere Lösung im privaten Riestern. Auch hier kann über den Arbeitgeber gespart werden. So bietet die Allianz Unternehmen Gruppentarife für private Riester-Verträge an. Die günstigen Konditionen bleiben den Arbeitnehmern auch erhalten, wenn sie das Unternehmen verlassen. Kurz gesagt: Finger weg von der betrieblichen Riester-Rente. Vorsorger sollten zum privaten Produkt greifen oder zur klassischen betrieblichen Altersvorsorge – oder am besten beide Förderungen nutzen, aber getrennt.

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