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in AltersvorsorgeLesedauer: 7 Minuten

bAV und bKV Die wichtigsten Trends der betrieblichen Vorsorge

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Beiträge vom Bruttogehalt

Bei der Direktversicherung schließt der Chef für seine Mitarbeiter eine Rentenversicherung ab. Die Beiträge werden direkt vom Bruttogehalt in die Police überwiesen. Dadurch bleiben sie steuer- und sozialabgabenfrei. Bis zu 4 Prozent der jeweiligen jährlichen Beitragsbemessungsgrenze (2016: 2.976 Euro) können so in die Betriebsrente fließen. Weitere 1.800 Euro dürfen nochmals steuerfrei investiert werden. Im Gegenzug sind die Betriebsrenten später voll steuerpflichtig, und gesetzlich Krankenversicherte müssen darauf Krankenkassenbeiträge zahlen.

Zusätzlich können Arbeitnehmer noch ihre vermögenswirksamen Leistungen (VL)in die Betriebsrente investieren. So können sie bei gleichem Nettogehalt noch mehransparen. Statt 40 Euro VL lässt sich so teils mehr als das Doppelte in die Vorsorgestecken – ohne Abstriche beim Gehalt.

„Dies wirkt wie eine zusätzliche Förderung, da die Mittel in der Sparphase aus dem Bruttogehalt bestritten werden. Damit kommt ein gesunder Grundstockzustande“, betont Thomas Dommermuth, Gesellschafter des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP). „So dient die bAV dazu, das sinkende Rentenniveau zumindest teilweise aufzufangen.“

Die Nachfrage nach Angeboten zur Betriebsrente steigt an. Dem Alterssicherungsbericht der Bundesregierung zufolge ist sie im Finanzdienstleistungssektor am meisten verbreitet (84 Prozent). Es folgt das verarbeitende Gewerbe mit 63 Prozent sowie die Branche Bergbau, Steine, Erden. In fast allen anderen Branchen liegen die Angebote bei deutlich unter 50 Prozent.

bAV-Attraktivität erhöhen

Dabei ist die Nachfrage dann besonders hoch, sobald sich der Arbeitgeber an der Finanzierung beteiligt. „In der bAV müssen wir unbedingt die Attraktivität für kleine und mittlere Unternehmen erhöhen“, sagt denn auch Yasmin Fahimi (SPD), Staatssekretärin im Bundesarbeitsministerium.

Der Anteil der Beschäftigten mit bAV nimmt mit sinkender Betriebsgröße deutlich ab. Das hat nicht nur mit nicht vorhandenen Mitteln zu tun. Das Problemsind die komplexen Bestimmungen des Betriebsrentengesetzes. Ebenso belastet die Haftungsthematik kleinere Betriebe stärker als große. Dommermuth beruhigt aber: „Kleine Unternehmen brauchen keine Scheu zu haben. Sie können mit kompetenten Versicherern zusammenarbeiten. Um die Attraktivität der bAV noch zu steigern, muss sie sich für die Beschäftigtenrichtig lohnen. Und dafür sollte die Politik Anreize schaffen, besonders in Niedrigzinsphasen, wie wir sie derzeit erleben.“

Doch welche Vorschläge des Arbeitsministeriums werden am Ende in die Tatumgesetzt? Um Armut im Alter entgegenzuwirken, brachten Politiker aus Hessen im Frühjahr eine „Deutschlandrente“ ins Spiel. Dabei handelte es sich um eine staatlich organisierte Zusatzrente, die den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten als Standard-Option angeboten werden soll. Doch der Vorschlag scheint vom Tisch.

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