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Betriebsrente fünf Mal anders

Pensionszusage Der Arbeitgeber sichert dem Arbeitnehmer eine Pension zu, die der
Arbeitgeber selbst zahlt. Dafür steht er mit dem (Betriebs-)Vermögen ein
und muss Rückstellungen bilden, die den Gewinn senken und so die Steuerlast
der Firmen drücken. Der Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch
gegen den Arbeitgeber. Letzterer muss sich beim Pensions-Sicherungs-Verein
(PSVaG) gegen eine Insolvenz absichern. Die Beiträge sind in fast unbegrenzter
Höhe sozialversicherungs- und einkommensteuerfrei.