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Betriebsrente fünf Mal anders

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Unterstützungskasse Eine Unterstützungskasse (U-Kasse) ist eine rechtlich selbstständige
Einrichtung. Der Arbeitgeber zahlt Zuwendungen an die Kasse, die als
Betriebsausgaben gelten. Bei der rückgedeckten U-Kasse übernimmt ein
Versicherer das Risiko der Finanzierung. Der Arbeitnehmer hat keinen
Rechtsanspruch gegenüber der U-Kasse. Sie unterliegt nicht der Versicherungsaufsicht und ist in der Anlage ihres Vermögens frei. Bei Insolvenz
des Arbeitgebers zahlt der PSVaG die Betriebsrenten. Die Beiträge bleiben
nahezu ohne Obergrenzen steuer- und sozialversicherungsfrei.