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Betriebsrenten Verfehlte Reform der betrieblichen Altersvorsorge?

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Dommermuths Kritik bezieht sich vor allem auf ein grundsätzliches Problem in der bAV, das auch die vorliegenden Pläne nicht auflösen: So spart der Arbeitnehmer, der eine Entgeltumwandlung betreibt, zwar Steuern und Sozialabgaben, weil er die Beiträge für die Betriebsrente aus seinem Brutto-Gehalt berappt – bei einem Durchschnittseinkommen ergibt sich daraus ein Spareffekt von immerhin 20 Prozent.

Allerdings müssen Betriebsrentner nach bisheriger Regelung im Alter die vollen Kranken- und Pflegekassenbeiträge bezahlen. Da der Arbeitnehmer aufgrund der Sozialversicherungsersparnis gleichzeitig aber auch seine gesetzlichen Rentenansprüche senkt, belastet das die Betriebsrente einer heute 40-jährigen Person mit bis zu 35 Prozent. „Diese 20-bis-35-Asymmetrie – 20 Prozent heute sparen, 35 Prozent später zahlen – führt dazu, dass die bAV in nicht wenigen Fällen schlechter ausfällt als eine private Vorsorge der Schicht 3“, so Dommermuth.

Darüber hinaus findet der Steuerberater, dass die Beseitigung der Anrechnung auf die Grundsicherung (siehe Grafik) nur „halbherzig“ vorangetrieben werde. Da das „vielversprechende Instrument des Opt-out“ wie bisher rein tarifvertraglich zu regeln ist, verkomme es „zu einem zahnlosen Tiger“, so die Kritik Dommermuths.

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