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Bewertungsreserven: Mehr Planungssicherheit für Zweitmarkt-Anbieter

Zum 21. Dezember 2012 tritt die Neuregelung bei den Bewertungsreserven in Kraft. Damit dürfen Versicherungen in einem Umfeld niedriger Zinsen Bewertungsreserven bei festverzinslichen Papieren behalten und müssen sie nicht an die Kunden ausschütten. Dem Zweitmarkt bietet die Neuregelung eine bessere Planungssicherheit, heißt es vom Anbieter Policen Direkt.

So habe man die Bewertungsreserven bisher wegen ihrer hohen Schwankungen bei der Kaufpreiserstellung kaum einrechnen können werden. Dadurch, dass man sie jetzt nicht mehr berücksichtigen müsse, sei der Ankaufprozess besser planbar. Daher würden die Versicherten bei Verkauf ihrer Police auf dem Zweitmarkt im Schnitt höhere Kaufpreisvorteile erzielen können.

Kurzfristig führe die Neuregelung zu Wertkorrekturen der Bestandspolicen. Daraus lasse sich aber kein Stornogrund ableiten, warnt der Anbieter. Auf viele Policen werde die Neuregelung nur geringe Auswirkungen haben. Eine überhastete Kündigung würde sich dann doppelt nachteilig auf den Versicherungsnehmer auswirken: Zu den Nachteilen einer vorzeitigen Kündigung käme hinzu, dass zum Teil schon die Neuregelung bei der Berechnung der Bewertungsreserven greifen würde.

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